Verwaltungsgremien

Kassenreform: Leitende Positionen in den Verwaltungsgremien

Die Verwaltungsstruktur der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine äußerst komplexe. Im Zuge der Kassenreform wird sich nicht nur die Organisation, wie im letzten Journalartikel beschrieben, sondern auch deren Führungsebene verändern. Ziel ist es, die Struktur effizienter zu gestalten und Kosten zu senken, um eine agilere Verwaltung der einzelnen Sozialversicherungsträger zu erhalten.

Nachstehend wird kurz skizziert, wer mit der Leitung der neuen Verwaltungsgremien beauftragt wird und, soweit publik, wer in die künftigen Verwaltungsräte der einzelnen Sozialversicherungsträger einziehen wird. Spannend wird auf alle Fälle, welche Personen (als sogenannte Versicherungsvertreter) die Entscheidungen fällen werden, wenn es darum geht, die bestmögliche Versorgung für die Versicherten zu gewährleisten bzw. die optimalsten Bedingungen für Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen zu schaffen!

Bis 31.12.2019 haben die etablierten Verwaltungsgremien noch parallel zu den Überleitungsausschüssen gearbeitet. Mit 1.1.2020 erlangt die neue Struktur, inklusive neuer Obleute bzw. Stellvertretern, Gültigkeit.

Entscheidungsträger in den künftigen Verwaltungsgremien

Wer wird die Leitung der einzelnen Überleitungsgremien übernehmen? Welche Namen sind bisher bekannt?

Ingrid Nemec (frühere Sprecherin des ehemaligen VP-Ministers Martin Bartenstein und Sektionschefin im Familienministerium, seit 2017 pensioniert) und Walter Pöltner (ehemaliger Sektionschef für die Sozialversicherungen im Sozialministerium, seit 2015 pensioniert) werden interimistische, kommissarische Leiter für die ÖGK (Nemec) und den Dachverband (Pöltner). Sie üben ihre Funktion nur rund drei Monate aus, bis die von den Überleitungsgremien zu bestellenden Büroleiter des Dachverbandes und leitende Angestellte der ÖGK die Führung der Bürogeschäfte übernehmen.

Dachverband

Die ersten drei Monate wurde der Überleitungsausschuss des Dachverbandes von Walter Pöltner geleitet. Von 15. April 2019 bis zum Jahreswechsel zeigte sich Matthias Krenn (aktueller Obmann der ÖGK) für dessen Leitung verantwortlich. Seit Jahresbeginn lenkt nun Peter Lehner, als erster Dachverbandsvorsitzender, die Geschicke dieser neuen, restrukturierten Einrichtung.

ÖGK

Matthias Krenn (Arbeitgeberseite) wird erster designierter Obmann der ÖGK und auch als 1. Obmann den Verwaltungsrat der ÖGK leiten. Die erste Phase seiner Amtsperiode wird sich auf rund 15 Monate erstrecken (9 Monate Leitung des Überleitungsausschusses und anschließend 6 Monate Leitung der ÖGK). Krenn wird vom ÖVP-Wirtschaftsbund unterstützt und sich in dieser Funktion mit dem vormaligen Obmann der Salzburger GKK, Andreas Huss (Arbeitnehmerseite), im Halbjahres-Rhythmus abwechseln. Der neue ÖGK Verwaltungsrat wird sich aus sechs Arbeitnehmer- und sechs Arbeitgebervertretern zusammensetzen, die sich bereits während der Überleitungsphase für die Entscheidungsfindung verantwortlich zeigten.

Arbeitnehmer-Vertreter
Neben Andreas Huss wurden GPA-Chefin Barbara Teiber, David Mum (ebenso GPA-djp), Franz Binder (Gewerkschaft vida), Manuela Majeranowski (Vorstandmitglied der derzeitigen WGKK) und der vom ÖAAB vorgeschlagene derzeitige stellvertretende Hauptverbandsvorsitzende Martin Schaffenrath nominiert.

Arbeitgeber-Vertreter
Auf Arbeitgeberseite werden neben Matthias Krenn, die vom Wirtschaftsbund nominierten Peter Genser, Christian Moser, Ursula Krepp, Helwig Aubauer und Martin Puaschitz (Obmann der Fachgruppe UBIT in Wien) in den Verwaltungsrat einziehen.

Als künftiger Generaldirektor der ÖGK ist mit dem derzeitigen stellvertretenden Hautverbandsgeneraldirektor, Bernhard Wurzer, ein VP-naher Vertreter im Gespräch. Die Namen der voraussichtlichen Stellvertreter sind derzeit noch nicht publik.

 

Was ist hinsichtlich der Landesstellen bekannt?

Die Mitglieder der Landesstellenausschüsse werden künftig zentral ernannt.

Landesstelle OÖ

Auf Arbeitnehmerseite (AK) sind der bisherige OÖGKK-Obmann und voestalpine-Betriebsrat Albert Maringer (FSG), Bawag-Betriebsrätin Beatrix Pröll, AK-Vizedirektor Franz Molterer und Laufen-AG-Betriebsrat Peter Dorn nominiert und werden ab 2020 im neuen Gremium vertreten sein. Aus dem Kreis der Fraktion der Christgewerkschafter (FCG) wird Hilfswerk-Betriebsrätin Cornelia Pöttinger ins Gremium einziehen. Arbeitgeberseitig ist der derzeitige Obmann der WKO-Sparte Handwerk und Gewerbe, Michael Pecherstorfer, als Vorsitzender des Landesstellausschusses, im Gespräch. Den Vorsitz würde er mit einem Arbeitnehmervertreter teilen (halbjährliche Rotation). Ebenso in den Ausschuss einziehen könnte der aktuelle Chef der Jungen Industrie, Mario Haidlmair.

Landesstelle Tirol

Für den Landesausschuss der Regionalkasse Tirol sind auf Arbeitgeberseite Bernhard Achatz (Wirtschaftskammer), Franz Staggl (Hotelier), Elisabeth Felder (Felder Business Consulting), Patrick Weber (Wirtschaftsbund Innsbruck-Land) und Patricia Hagele (Frau in der Wirtschaft) nominiert. Der bisherige Krankenkassenobmann Werner Salzburger, Gerhard Hödl (Tirol Kliniken), Hannes Urban, Thomas Giner und Andrea Ager sind auf Arbeitnehmerseite im Gespräch. Bernhard Achatz wird voraussichtlich Vorsitzender des Landesstellenausschusses (erstes Halbjahr 2020).

Die Nominierten der verbleibenden Landesstellenausschüsse sind noch nicht öffentlich.

SVS

Der aktuelle Obmann-Stellvertreter der PVA und Ex-Bundeschef der Jungen Wirtschaft, der Welser Unternehmer Peter Lehner, wird aller Voraussetzung nach designierter Obmann der SVS. Seine Stellvertretung wird die derzeitige Obfrau der Bauernsozialversicherung, Theresia Meier, übernehmen. Meier ist zum aktuellen Zeitpunkt die einzige Frau in einer leitenden Position in den Verwaltungsgremien der neuen Sozialversicherungsträger. Der Selbständige Robert Pozdena wird Mitglied des SVS-Verwaltungsrates.

BVAEB

Die Leitung der BVAEB soll der Vorsitzende der Beamtengewerkschaft, Norbert Schnedl, übernehmen. Als sein Stellvertreter ist der Generalsekretär im Beamtenministerium von FPÖ-Chef Strache, Roland Weinert, im Gespräch. Der FP-nahe, künftige Finanzchef bei den ÖBB, Arnold Schiefer, wird voraussichtlich einfaches Mitglied im Verwaltungsgremium.

PVA

Fachverbandsobmann der Personenbetreuer und Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Andreas Herz (Arbeitgeberseite) wird Obmann der PVA und sich mit dem Metallgewerkschafter Peter Schleinbach (Arbeitnehmerseite) abwechseln. Schleinbach wird nun anstelle von Manfred Anderle im Halbjahres-Rhythmus abwechselnd mit Herz den Obmann der PVA stellen. Einen Sitz im Verwaltungsrat wird Wirtschaftsbund-Direktor Harald Servus besetzen.

AUVA

Der künftige Obmann der AUVA wird der Wiener Unternehmer und aktuelle stellvertretende Vorsitzende der AUVA-Landesstelle für Wien, NÖ und Bgld., Mario Watz, werden. Das Mandat des aktuellen Obmanns Anton Ofner läuft aus. Als Watz´ Stellvertreter wird der bisherige stellvertretende Hauptverbandsvorsitzende und leitende ÖGB-Sekretär, Bernhard Achitz, gehandelt. Der aktuelle Vorsitzende der AUVA-Landesstelle Wien, Rudolf Silvan, sowie Landesstellenausschuss-Mitglied Anton Hiden werden Teil des Verwaltungsrates.

Fazit

Die paritätische Besetzung durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter innerhalb der künftigen Verwaltungsgremien, im Speziellen jener der ÖGK, wird nach wie vor durchaus kritisch betrachtet. Es wird eine Machtverschiebung zugunsten der Arbeitgeberseite gesehen, sowie Eingriffe in die Selbstverwaltung der einzelnen Sozialversicherungsträger vermutet.

Bereits Anfang März 2019, noch bevor die Überleitungsgremien ihren Dienst antraten, hat die OÖGKK eine Beschwerde beim VfGH wegen „Unsachlichkeit“ des neuen Gesetzes eingebracht. Am 28. März folgte die Tiroler GKK mit einer Klage vor dem VfGH und die AK-Tirol zog am 1. April die Konsequenz und tätigte denselben Schritt. Sie ortet eine „Aushebelung der Selbstverwaltung“. Der Seniorenrat, weitere Gebietskrankenkassen sowie die Opposition (SPÖ) legten Beschwerde vor dem VfGH ein. Insgesamt sind 14 Beschwerden beim VfGH eingelangt. Sollten sich einzelne Aspekte der Kassenreform als verfassungswidrig erweisen, würden diese vom VfGH aufgehoben. Die Regierung zeigt sich zuversichtlich und geht von keiner Gefährdung der Kassenreform aus.

VfGH-Urteil

Am 13.12.2019 wurde schließlich das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hinsichtlich der Strukturreform der Sozialversicherung publik. Im Wesentlichen wurde die Reform für verfassungskonform befunden. Sowohl die starke Reduktion der Träger als auch die paritätische Besetzung der Gremien hielt vor dem VfGH stand.

Als verfassungswidrig erwies sich hingegen die ursprünglich angedachte Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz sowie die geplanten Eignungstests für Kassenfunktionäre und einige Bestimmungen, die dazu geführt hätten, dass das Sozialministerium bzw. die staatliche Aufsicht in die Kassen eingreifen hätte können (z.B.: durch Verschiebung von Beschlüssen). Diese Aspekte der Reform gilt es nun innerhalb der vorgesehenen Frist (Reparaturfrist bis 1.7.2020) zu korrigieren. Ansonsten gelten alle anderen Bestimmungen mit sofortiger Wirkung.

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