Krankenfürsorgeanstalten für öffentlich Bedienstete (KFA für Beamte, KFL für Landesbedienstete, KFG für Gemeindebedienstete und LKUF für Lehrer) nehmen eine Sonderstellung innerhalb des österreichischen Sozialversicherungssystems ein. Sie gelten als Sonder- bzw. Spezialversicherungen, die weder beim Hauptverband organisiert sind, noch unter dessen Kontrolle fallen. Sie fallen ebenso wenig unter die Kontrolle des Gesundheitsministeriums, sondern unter jene der Gemeinden bzw. Länder selbst und verwalten sich autonom.
In Österreich gibt es insgesamt 15 Krankenfürsorgeanstalten. Sie sind für rund 250.000 Versicherte (inklusive mitversicherter Angehöriger) verantwortlich, wobei die größte KFA, jene der Bediensteten der Stadt Wien, für rund 83.000 Versicherte (exkl. Angehöriger) Verantwortung trägt.
Die mit 1.1.2020 in Kraft getretene Sozialversicherungsreform klammert die Krankenfürsorgeanstalten aus. Die regierungsseitige Begründung für deren Nicht-Eingliederung in das allgemeine Versicherungssystem war, dass für Eingriffe bei den KFA’s eine Verfassungsänderung (Verfassungsgesetz) notwendig geworden wäre.
Eines der Hauptziele der Sozialversicherungsreform ist es, eine langfristige Leistungsharmonisierung für Versicherte zu erreichen. Vorerst werden diese Unterschiede jedoch weder zwischen den einzelnen Bundesländern noch zwischen den Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB, AUVA und PVA) geebnet. Am frappierendsten sind die Leistungsunterschiede zwischen ÖGK und den sogenannten Krankenfürsorgeanstalten. Ganz deutlich lassen sie sich etwa bei Psychotherapie, bei Zahnimplantaten (ÖGK erstattet keinen Zuschuss, wohingegen die KFA Wien Zuschüsse von bis zu € 700 gewährt sowie für Gemeindebedienstete in ÖO rund € 550) sowie bei Massagen (ÖGK bewilligt einen Zuschuss von € 2, bei der KFA im OÖ Gemeindedienst sind dies im Vergleich dazu bis zu € 350/Jahr) erkennen. Gründe für diese Unterschiede sind vielfältig. Krankenfürsorgeanstalten verfügen einerseits über die notwendigen Ressourcen privilegiertere Leistungen auszuschütten, weil das Lohnniveau ihrer Versicherten (insg. über 200.000 Beitragszahler) vergleichsweise höher ist, andererseits ein geringeres Unfallrisiko besteht sowie das Ausfallsrisiko hinsichtlich Beitragsleistungen prinzipiell nicht vorhanden ist (Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose etc. müssen nicht kompensiert werden). Diese Faktoren tragen dazu bei, dass KFA’s Überschüsse anhäufen können, die in großzügigeren Leistungen für ihre Versicherten investiert werden können. Darüber hinaus fließen die Beiträge ihrer Versicherten nicht in den allgemeinen Sozialversicherungstopf, da KFA’s eigenständige Versicherungsanstalten sind.
Ein Zusammenschluss der 15 Krankenfürsorgeanstalten ist derzeit nicht angedacht. Es wird indes verstärkt eine Kooperation von KFL (Landesbedienstete), KFG (Gemeindebedienstete) und LKUF (Lehrer) diskutiert.
Durch die Kassenreform ergeben sich nicht nur für KFA-Versicherte keine Veränderungen, auch für Leistungserbringer, die einen bestehenden Vertrag mit diesen Versicherungsanstalten haben, verändert sich nach aktuellem Stand nichts. So können erbrachte Leistungen nach wie vor unverändert mit diesen Kassen abgerechnet werden.
Kassenreform: Bernhard Wurzer zum Generaldirektor der neuen ÖGK bestellt
Seit 1. Juli 2019 gibt es eine fixe Führungsstruktur bei der neuen…
Kassenreform: SVS-Management steht fest
Am 1. Juli 2019 hat das neue SVS-Management seine Arbeit aufgenommen.
Kassenreform: BVAEB – Management tritt seinen Dienst an
Mit 1. Juli 2019 hat das neue BVAEB-Management, unter der Leitung von…