Ab 1. Jänner 2022 wird Physiotherapie als Kassenleistung flächendeckend im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen. Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und der Bundesverband der Physiotherapeuten in Österreich, Physio Austria, haben nach intensiven, bereits seit März 2020 andauernden Vertragsverhandlungen eine gemeinsame Einigung erzielt und eine Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Erbringung von physiotherapeutischen Leistungen in Österreich abgeschlossen. Im Vordergrund der Vertragsverhandlungen stand neben der angestrebten österreichweiten Leistungsharmonisierung vor allem die Etablierung und Sicherstellung einer umfassenden, leistbaren und niederschwelligen Versorgung mit Physiotherapie als Sachleistung.
Aktuell gibt es in Österreich etwa 11.000 überwiegend freiberuflich tätige Physiotherapeuten. Dem gegenüber stehen rund 290 Physiotherapeuten, die ihre Tätigkeit als Vertragspartner der Kassen ausüben. Das gemeinsame Ziel der Verhandlungspartner (ÖGK und Physio Austria) ist, das Kontingent von Physiotherapie-Planstellen auf 590 in ganz Österreich zu erweitern und ein faires und stabiles Versorgungsnetz zu etablieren.
Bis dato gab es in nur fünf österreichischen Bundesländern (Wien, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg – mit unterschiedlicher tariflicher Ausgestaltung) die Möglichkeit physiotherapeutische Sachleistungen auf Kassenkosten in Anspruch zu nehmen. Ab 1. Jänner 2022 wird Physiotherapie als Kassenleistung auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet und auch in Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten zur Verfügung stehen.
Die Rahmenvereinbarung, abgeschlossen zwischen der ÖGK und Physio Austria, dient als Grundlage für künftige Einzelvertragsabschlüsse zwischen der ÖGK und dem niedergelassenen Bereich bzw. den jeweiligen Physiotherapeuten. Sie regelt nicht nur die Inanspruchnahme und die Durchführung, sondern auch die Honorierung von physiotherapeutischen Leistungen. Darüber hinaus sind im Rahmenvertrag Tarife und qualitätssichernde Bestimmungen klar und einheitlich festgelegt.
Bereits bestehende Einzelverträge, abgeschlossen zwischen physikalischen Instituten (die in größerem Umfang physiotherapeutische Leistungen erbringen) und der ÖGK, sind im neuen Rahmenvertrag nicht erfasst. Sie bleiben bis auf weiteres in vollem Ausmaß weiterbestehen.
Sowohl der amtierende ÖGK Obmann Andreas Huss als auch die Präsidentin von Physio Austria, Constance Schlegl, äußern sich zufrieden über die vertragliche Einigung und betonen den Stellenwert von Physiotherapie als versorgungs- und systemrelevante Pflichtleistung innerhalb des heimischen Gesundheitssystems. Huss hebt außerdem hervor, dass durch den Vertragsabschluss erstmalig in allen Bundesländern eine flächendeckende, kostenlose Sachleistungsversorgung erzielt werden konnte.
Künftig soll leistbare Physiotherapie noch weiterausgebaut werden, um eine optimale Patientenversorgung sicherzustellen.
Um den Zugang zu physiotherapeutischen Leistungen auch in Zukunft möglichst niederschwellig zu gestalten und Wartezeiten zu minimieren, wird in Österreich neben dem Vertragssystem auch das Wahlsystem weiterbestehen. Wahlphysiotherapeuten werden demnach auch künftig die Möglichkeit haben, das Honorar frei zu gestalten. Mit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung (Voraussetzung dafür: 60% der österreichweit vorgesehenen 590 Planstellen sind besetzt) verändert sich jedoch für Patienten, die therapeutische Leistungen von Wahltherapeuten in Anspruch nehmen, die Höhe der Rückerstattung durch die Kasse (€ 48/Std. – 80% des Kassentarifs). Außerdem tritt für freiberufliche Physiotherapeuten mit 1. Jänner 2022, nach pandemiebedingter Bewilligungsfreiheit, die Bewilligungspflicht wieder in Kraft.
Um einen Kassenvertrag zu erhalten, wird es notwendig, direkt eine Bewerbung an die ÖGK zu übermitteln.
Vorgehensweise und Voraussetzungen
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es ausschließlich eine Rahmenvereinbarung zwischen ÖGK und Physio Austria, Gespräche mit weiteren Kassen, wie etwa der SVS bzw. der BVAEB sind jedoch bereits in der Vorbereitungsphase.
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