Austrian Micro Data Center: Installation einer Registerforschungs­datenbank­

Die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass Österreich im Hinblick auf Dateninfrastruktur und Datenerforschung im internationalen Vergleich deutlich hinterherhinkt und daher dringender Nachholbedarf besteht. Um beispielsweise Rückschlüsse auf Corona-relevante Zusammenhänge zuzulassen, ist Österreich nach wie vor auf statistische Erhebungen aus anderen Ländern angewiesen. Eine Novelle des Bundesstatistikgesetzes und Änderungen im Forschungsorganisationsgesetz sollen dem nun entgegenwirken und der wissenschaftlichen Forschung Zugang zu Registerdaten ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Österreich stärken. Das Gesetz wird im Herbst 2021 im Parlament verabschiedet und soll mit Anfang 2022 in Kraft treten. Im Zentrum der Gesetzesnovelle steht die Etablierung des sogenannten Austrian Micro Data Center (AMDC).

Austrian Micro Data Center – AMDC

Mit der Etablierung des AMDC plant die Regierung einen geschützten Datenraum/eine Datenplattform für heimische Forschungsvorhaben. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Registerforschungsdatenbank, die akkreditierten Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen den Zugang zu Statistik- und Registerdaten der öffentlichen Hand ermöglicht. Zu den sogenannten Registern zählen etwa Unternehmens-, Bildungsstand-, Familienbeihilfe-, Fremden- oder auch KFZ-Register (zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften, wie beispielsweise der Bund, die Länder, die Sozialversicherung, das AMS und die Ernährungssicherheitsagentur AGES erheben eigenständig Daten  wie etwa Melde-, Bildungs-, Gesundheits- und Erwerbsdaten und sichern diese isoliert in eigenen Datenbanken). Im AMDC sollen diese individuellen Daten nun zusammengeführt, gebündelt und der Wissenschaft zu Verfügung gestellt werden. Universitäten und zugelassene Forschungsinstitutionen werden künftig in der Lage sein, Informationen aus staatlichen Datenbanken zu beziehen, um diese kombiniert analysieren, verknüpfen und mit selbst erhobenen Daten verbinden zu können. Vorläufig werden dem AMDC und somit auch den Forschungseinrichtungen ausschließlich digitalisierte Registerdaten zur Verfügung stehen, gespeicherte Gesundheitsdaten (ELGA) werden aktuell noch nicht für Forschungszwecke bereitgestellt (dazu wäre eine eigene Verordnung des Wissenschafts- und Gesundheitsministeriums notwendig).

Das AMDC wird bei der Statistik Austria angesiedelt sein (Statistik Austria ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet) und Mitte des nächsten Jahres in Betrieb gehen. Der operative Start des Datenzentrums ist für Anfang 2022 geplant. Für die Finanzierung des AMDC werden jährlich rund 500.000 € vom Wissenschaftsministerium zur Verfügung gestellt. Zudem ist geplant, eine Gebühr von Wissenschaftern zur Nutzung von Informationen einzuheben.

Welche Institutionen haben Zugang zu den Daten des AMDC?

Der Zugang zu Daten des ADMC ist laut Gesetzesentwurf auf wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten und Fachhochschulen) beschränkt. Namentlich erwähnt werden konkret etwa das Institut für Höhere Studien (IHS), das Austrian Institute of Technology (AIT) und die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft. Wissenschaftliche Abteilungen von Interessensverbänden (AK, WKÖ) sind derzeit noch nicht inkludiert. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese künftig aufgenommen werden und die Berechtigung erhalten die Registerdaten des ADMC zu nutzen. Fest steht zum aktuellen Zeitpunkt allerdings, dass weder kommerzielle Unternehmen noch Parteien Zugang zu den Daten des ADMC erhalten.

Nicht inkludierte Forschungseinrichtungen haben die Möglichkeit sich für ein spezifisches Forschungsprojekt zu akkreditieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein ergebnisoffenes und weisungsfreies Projekt handelt und im Bereich der Grundlagenforschung angesiedelt ist.

Datenschutz

Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, werden die Daten bereits bei der Anlieferung (Behörde -> ADMC) anonymisiert und pseudonymisiert (auf Namen oder Unternehmen können keine Rückschlüsse gezogen werden) an das ADMC übermittelt. Identitätsdaten sollen durch Personenkennzeichen ersetzt werden, um die Identifikation von Personen in den jeweiligen Datensätzen zu verhindern. Die Abfrage von Daten seitens der Forschungseinrichtungen wird mittels Fernzugriff mit entsprechender Verschlüsselung erfolgen.

Mit dem Austrian Micro Data Center (AMDC) soll in Österreich ein Paradigmenwechsel hinsichtlich datenbasierter Forschung eingeleitet, der Wissenschaftsstandort Österreich gestärkt und der Weg für heimische Forschungsvorhaben geebnet werden.

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