PRIKRAF-Reformdebatte nimmt Fahrt auf

Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) bzw. die Finanzierung privater Spitäler war in jüngerer Vergangenheit nicht nur Gegenstand des Ibiza U-Ausschusses, er rückte auch durch die parlamentarische Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Rudolf Silvan wieder verstärkt ins Zentrum des öffentlichen Diskurses. Durch diese Anfrage im Juli wurde publik, dass gelistete Privatspitäler Leistungen (ebenso wie öffentliche Krankenhäuser) während des ersten Pandemie-bedingten Lockdowns reduzierten, aber dennoch die vollen Pauschalleistungen aus dem Fonds in Anspruch nahmen. Spätere, während des weiteren Pandemieverlaufs erfolgten Mehrleistungen wurden extra verrechnet.

Sowohl WKÖ als auch die Sozialversicherungsträger, allen voran die ÖGK-Arbeitnehmervertretung äußern hinsichtlich der Ereignisse rund um den PRIKRAF dringenden Reformbedarf.

Wissenswertes über den PRIKRAF

Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF), als öffentlich-rechtlicher Fonds zur Finanzierung der Leistungen von bettenführenden privaten Krankenanstalten, wurde unter Bundeskanzler Schüssel (ÖVP/FPÖ) ins Leben gerufen und eingerichtet, um die Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten zu verbessern. Er wurde 2002 im Zuge der Errichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten gesetzlich verankert (PRIKRAF- Gesetz). 2005 wurde das PRIKRAF-Gesetz im Rahmen der Gesundheitsreform 2005 novelliert.

Finanzierung

Die Finanzierung des PRIKRAF erfolgt größtenteils durch die Sozialversicherung (SV-Beiträge bzw. Steuergelder), es fließen jedoch auch Erstattungsbeiträge ausländischer Versicherungsträger und Vermögenserträge in den Fonds. Er dient dazu PRIKRAF-Krankenanstalten mit Geldmitteln zu versorgen, sofern sie medizinisch notwendige Leistungen für Pflichtversicherte erbringen. Jährlich stehen eingetragenen Privatspitälern rund 150 Mio. € zur Verfügung. Seit 2018 (SV-OG der ÖVP/FPÖ) fließen zusätzliche 14,7 Mio €/Jahr in den PRIKRAF.

Einrichtungen

In Österreich gibt es aktuell 45 private Krankenanstalten/Sanatorien, die im PRIKRAF eingetragen sind. So zählen in Oberösterreich etwa das Diakonissen Spital, das Sanatorium St. Georgen und die Privatklinik Wels St. Stephan zu den PRIKRAF-Einrichtungen.

Reformbestrebungen

Aktuelle Ereignisse im Hinblick auf die Finanzierung privater Krankenanstalten (Ibiza U-Ausschuss sowie Corona-Pandemie) haben dazu beigetragen, dass der PRIKRAF erneut ins Kreuzfeuer des öffentlichen Diskurses geraten ist und eine kritische Debatte hinsichtlich einer potentiellen Reform des Fonds angeregt wurde.

Neben Ibiza U-Ausschuss Verfahrensrichter, Wolfgang Pöschl, sprach sich auch der Fachverband der Gesundheitsbetriebe (WKÖ) für eine Reform des Finanzierungsfonds bzw. einer Neuregelung der Leistungsabrechnung zwischen Privatkrankenanstalten und der Sozialversicherung aus. Auch ÖGK-Obmann Huss äußerte sich kritisch, indem er darauf hinwies, dass zuletzt nur noch 28 der 45 eingetragenen Mitgliedsbetriebe erstattbare Leistungen erbracht hätten, die restlichen Einrichtungen kämen dem Zweck des Fonds (medizinische Leistungen zu erbringen, die auch in öffentlichen Krankenhäusern angeboten werden) nicht nach. Er plädiert daher für Streichungen aus der PRIKRAF-Liste bzw. für eine Reduktion der pauschalen Mittel des Fonds.

Reformvorschläge der Interessensvertretungen

Wirtschaftskammer Österreich

Die WKÖ (Interessensvertretung: Fachverband der Gesundheitsbetriebe) hebt einerseits die Notwendigkeit und den Stellenwert von PRIKRAF-finanzierten Einrichtungen für das österreichische Gesundheitssystem hervor, betont andererseits jedoch auch einen gewissen Reformbedarf. Gemäß WKÖ versorgen Privatkrankenanstalten rund 100.000 Patienten, wodurch der öffentlichen Hand deutliche Mehrkosten erspart werden, da mehrere öffentliche Spitäler um Steuergelder neu errichtet bzw. erhalten werden müssten. Zudem sei der Kostenanteil der Sozialversicherung bei einer Spitalsbehandlung im Privatkrankenhaus nach der Aufstockung des PRIKRAF (2018) deutlich niedriger als bei einer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.

WKÖ-Reformvorschlag:

  • eindeutig definierte Aufnahmekriterien
  • Installierung einer weisungsfreien Aufnahmekommission
  • Einbringung von Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht gegen Entscheidungen der Kommission
  • definierte, geregelte Finanzierung für Neuaufnahmen von Krankenanstalten

Österreichische Gesundheitskasse

ÖGK-Obmann Huss plädiert für eine uneingeschränkte Parteienstellung  im Bedarfsprüfungsverfahren der Sozialversicherung sowie für eine Berücksichtigung und Aufnahme der PRIKRAF-Spitäler in den ÖSG (Österreichischer Strukturplan Gesundheit) und die RSG (Regionale Strukturpläne Gesundheit), um eine optimale flächendeckende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Dazu wird es notwendig werden, die Bettenanzahlen zwischen den öffentlichen Spitälern und den Privatspitälern abzustimmen.

ÖGK-Reformvorschlag:

  • Finanzierungsanpassung nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“
  • Anpassung der Qualitätskriterien für die Privatkrankenhäuser an jene der öffentlichen LKF-Einrichtungen (Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung)

ÖGK-Verwaltungsrat und ÖAAB Arbeitnehmervertreter, Martin Schaffenrath, spricht sich darüber hinaus dafür aus, dass die privaten Krankenhäuser künftig, um finanzielle Mittel aus dem PRIKRAF zu erhalten, verpflichtet werden sollten, für alle sozialversicherten Personen, medizinische Leistungen zu erbringen. Eine derartige Reform würde nicht nur für private Krankenhäuser, sondern auch für die Versorgungseffektivität eines Landes und für die Versicherten vorteilhaft sein.

Sollten sich die von der ÖGK gewünschten Reformen nicht umsetzen lassen, so ÖGK-Obmann Huss, wäre eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF denkbar. Als Alternative würden sich Einzelverträge mit Privatkliniken wie bereits vor der Etablierung des PRIKRAF (2002) anbieten. Inhalt dieser Verträge könnten etwa zusätzliche Kapazitäten für Nicht-Zusatzversicherte sein, um in Spezialbereichen Wartezeiten für Versicherte zu reduzieren.

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