Österreich liegt im internationalen Vergleich im Hinblick auf Impfquoten und Impfwilligkeit tendenziell weit hinter vergleichbaren Ländern zurück. Sowohl bei Diphterie- als auch bei Tetanus- und Influenzaimpfungen hinkt Österreich laut OECD-Vergleichen deutlich hinterher. So lassen sich etwa in Finnland rund 70 Prozent der Bevölkerung einmal jährlich gegen eine Krankheit impfen, in Österreich ist dies hingegen nur bei knapp 40 Prozent der Fall.
Aktuelle Verhandlungen zwischen der Österreichischen Sozialversicherung, dem Bund sowie den Ländern streben eine Verbesserung der Impfsituation in Österreich an und sollen dazu beitragen, der Impfunwilligkeit der Österreichischen Bevölkerung entgegenzuwirken und entsprechende Maßnahmen bereitzustellen.
Der Arbeitnehmervertreter und aktuell amtierende ÖGK-Obmann Andreas Huss (seit 1. Juli 2021 ist nach dem Rotationsprinzip wieder die Arbeitnehmerseite am Zug) betont deshalb: „Eine Modernisierung des österreichischen Impfwesens ist als wichtige Maßnahme für Gesundheitsförderung und Prävention dringend notwendig und spart langfristig eine Menge Kosten.“
Die ÖGK plant, als Teil des Programms der Arbeitnehmerkurie, bis spätestens 2022 ein Erwachsenen-Impfprogramm in ihrem Leistungsportfolio zu etablieren und die dafür benötigte Impflogistik bereitzustellen. Dadurch soll eine möglichst niederschwellige, kostengünstige und flächendeckende Versorgung mit allen vom Nationalen Impfgremium (NIG) empfohlenen Impfungen gewährleistet werden. Ein ganz wesentlicher Aspekt des geplanten Erwachsenen-Impfprogramms ist die Covid-19 Schutzimpfung.
Aktuell sind Impfungen in Österreich staatlich zu organisierende Maßnahmen, jedoch keine gesetzlich verankerten Leistungen der Krankenversicherung. Hierzulande gibt es derzeit ausschließlich ein kostenloses Kinderimpfprogramm (bis zum 15. Lebensjahr), dessen Finanzierung von Bund, Ländern sowie der Sozialversicherung getragen wird. Erwachsene müssen im Wesentlichen Vorsorge-Impfungen privat finanzieren, sofern es keine Zuschüsse der Länder bzw. der Krankenversicherungen gibt. In den Bundesländern Wien, NÖ, Kärnten, Salzburg und OÖ bieten die jeweiligen Länderstellen der ÖGK (in Form von unterschiedlichen Modellen) jedoch beispielsweise Influenza-Impfprogramme als freiwillige Leistung an und übernehmen zumindest die Kosten für den Impfstich. Oberösterreich stellt sogar bereits ab Mitte November für Personen mit Vorerkrankungen bzw. ab 65 Jahren oder jene, die RZG-befreit sind, eine kostenlose Grippeimpfung zur Verfügung. Dazu müssen jedoch mindestens 2 der 3 Bedingungen erfüllt sein.
Um die Impfwilligkeit der Österreicher (vor allem bei Risikogruppen, wie etwa der Altersgruppe der über 50-jährigen oder jener mit Vorerkrankungen) anzukurbeln und eine höhere Impfquote zu erzielen, wird es notwendig werden, ein niederschwelliges, kostengünstiges Erwachsenen-Impfangebot bereitzustellen. Die ÖGK plant daher die Aufnahme eines nationalen Erwachsenen-Impfprogramms in das eigene Leistungsportfolio bis 2022. Langfristiges Ziel soll sein, den Impfplan für Erwachsene – in enger Kooperation mit dem Gesetzgeber – auszubauen, als Krankenversicherungsleistung im ASVG gesetzlich zu verankern, Kosten zu sparen sowie Erkrankungen und Todesfällen präventiv entgegenzuwirken.
ÖGK-Obmann Huss dazu: „Impfen ist Prävention und Gesundheitsschutz und somit Aufgabe der sozialen Krankenversicherung. Die ÖGK braucht jetzt noch den klaren Auftrag des Gesetzgebers, dann kann es losgehen. Wie die Krankenversicherung Impfprogramme schnell und gut umsetzen kann, sieht man derzeit in Israel, aber auch in Kärnten.“
Um ein Erwachsenen-Impfprogramm als Kassenleistung möglichst effizient und effektiv umsetzen zu können, braucht es die Mitwirkung des Bundes bzw. des entsprechenden Ministeriums (Gesundheitsministerium), die die dafür erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen setzen und sich an der Finanzierung des Impfprogrammes beteiligen. ÖGK-Obmann Huss plädiert daher dafür, dass die Regierung – ebenso wie beim Kinder-Impfprogramm – auch beim Erwachsenen-Impfprogramm für 2/3 der der Kosten aufkommt. Im Gegenzug dazu wird die ÖGK die notwendige Impflogistik (Vertragsärzte, Vertragsapotheken, Verwaltung und Organisation etc.) bereitstellen.
Wie sich die Finanzierung des Erwachsenen-Impfprogramms tatsächlich gestalten wird, ob die Kosten für Impfungen (z.B.: Influenza) von den Versicherten teilweise selbst getragen werden müssen (etwa in Form von Rezept-Gebühren oder kleineren Selbstbehalten) oder ob der Bund tatsächlich den Großteil der Kosten tragen wird, wird sich nach den laufenden Verhandlungen herausstellen. Auch, ob sich die Etablierung eines Erwachsenen-Impfprogramms im Leistungsportfolio der ÖGK in einem veränderten Impfverhalten der österreichischen Bevölkerung niederschlagen wird, kann derzeit noch nicht klar prognostiziert werden.
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