Der Berufsverband der österreichischen Logopädinnen und Logopäden (logopädieaustria) und die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) haben eine Rahmenvereinbarung zur Ausweitung des österreichweiten Logopädie-Angebots abgeschlossen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung besteht für freiberuflich tätige Logopäden ab Jänner 2022 die Möglichkeit, Einzelverträge mit der ÖGK zu vereinbaren. Die langfristige Zielsetzung dabei ist die Etablierung einer österreichweit harmonisierten, leistbaren, flächendeckenden und niederschwelligen Versorgung mit logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Leistungen auf Kassenkosten.
1.Einheitliche Rahmenvereinbarung für Österreich – effiziente Versorgung mit fairen, harmonisierten Tarifen
2. Möglichst gleichmäßige Versorgung mit logopädischen Sachleistungen verteilt auf das gesamte Bundesgebiet
3. Bundesweiter Stellenplan unter Berücksichtigung anderer Leistungsanbieter (z.B.: Ambulatorien)
Eine Vollzeitstelle eines Vertragslogopäden soll durchschnittlich 26 Behandlungsstunden/Woche umfassen (bei 43 Behandlungswochen jährlich). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Planstellen zu teilen, wodurch sich die Stundenanzahl für einen Teileinzelvertrag auf 13 Behandlungsstunden/Woche reduziert.
Stundentarif, Hausbesuch, Kilometergeld
In der österreichweit geltenden Rahmenvereinbarung wurde ein Stundentarif in Höhe von € 60,00 (dieser Stundentarif soll sicherstellen, dass ein freiberuflicher Vertragslogopäde unter Berücksichtigung der Praxiskosten durchschnittlich dasselbe Einkommen erzielt wie ein im öffentlichen Bereich angestellter Logopäde), eine Hausbesuchspauschale von € 30,00 (Behandlungszeit beim Hausbesuch ist zusätzlich verrechenbar) und ein amtliches Kilometergeld (€ 0,42/KM) vereinbart.
Im Zuge der Rahmenvereinbarung werden auch Leistungspositionen österreichweit vereinheitlicht. Änderungen, die sich dadurch ergeben sind:
Honorarauszahlung und Anpassung
In der Rahmenvereinbarung ist eine automatische, jährliche Tarifvalorisierung festgelegt, zusätzlich wird das Kilometergeld jeweils an das amtliche Kilometergeld angepasst. Monatliche Akontierungen sichern zudem regelmäßige Einnahmen zur Abdeckung der Praxiskosten.
Im Vertragsbereich kann die Bewilligungspflicht von der ÖGK für Vertragslogopäden ausgesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass mit logopädieaustria für Vertragslogopäden verbindliche Regelungen vereinbart werden, die die Wirtschaftlichkeit der logopädischen Behandlungen anderweitig sicherstellen. Eine derartige „Ökonomievereinbarung“ kann befristet für zwei Jahre abgeschlossen werden.
In Österreich sind aktuell 216 Logopädie Planstellen besetzt. Künftig soll es jedoch ein deutlich breiteres, umfassendes Angebot im Hinblick auf die Versorgung mit logopädischen Leistungen auf Kosten der Kasse geben. Basierend auf der bundesländerspezifischen Einwohnerverteilung und unter Berücksichtigung bereits bestehender Versorgungsstrukturen sind daher ab 2022 282 Planstellen für Logopädie im gesamten Bundesgebiet geplant. Mit der Ausweitung des Logopädie-Angebots sind in Zukunft auch Kassenstellen in jenen Bundesländern vorgesehen, die bisher noch keine logopädischen Therapien als Kassenleistung zur Verfügung gestellt haben. So gab es etwa in der Steiermark bis dato nur eine und in Salzburg überhaupt keine Logopädie-Kassenstelle.
Logopädie-Stellenplanverteilung nach Bundesländern
Die aktuelle Rahmenvereinbarung inkl. Mustereinzelvertrag hier abgerufen werden.
Die Rahmenvereinbarung wird mit 1. Jänner 2022 unter den Voraussetzungen wirksam, dass österreichweit 60 % (hier werden neben neuen Bewerbungen auch Vertragsübertritte bestehender Kassenvertragslogopäden miteinkalkuliert) der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen mit Kassenvertragslogopäden sowie darüber hinaus in jedem Bundesland mindestens 25 % der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen besetzt werden können bzw. logopädieaustria und die ÖGK darin übereinstimmen, dass eine ausreichende Sachleistungsversorgung durch Vertragslogopäden sichergestellt werden kann (basierend auf den abschließbaren Einzelverträgen).
Sollte das Szenario eintreten, dass die österreichweite, bundesländerübergreifende Rahmenvereinbarung mit dem dafür vorgesehenen Datum (1. Jänner 2022) auf Grund zu weniger Vertragsübertritte bzw. zu wenig neuer Einzelvertragsabschlüsse nicht in Kraft treten kann, wurde festgelegt, dass die mit Wirksamkeit ab 6. Oktober außer Kraft getretene bundesländerspezifisch geltende Vertragslage in unveränderter Form weiterbestehen bleibt bzw. mit 1. Jänner 2022 wieder in Kraft tritt (bestehende Verträge sind demnach weiterhin wirksam). Weitere Vertragsverhandlungen (zwischen logopädieaustria und ÖGK) über ein etwaiges späteres in Kraft treten der österreichweiten Rahmenvereinbarung sind jedoch nicht ausgeschlossen.
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