Seit Jahresbeginn 2025 gibt es für Krankentransportunternehmen eine maßgebliche Änderung im Rahmen der Abrechnung mit der ÖGK und KFA Graz. Für Fahrten, die ab dem 01. Jänner 2025 durchgeführt wurden, müssen keine Papierunterlagen zur Krankenbeförderung (ärztlicher Transportauftrag, Behandlungsbestätigung, Abrechnungsdeckblatt, etc.) an die Kassen geschickt werden. Um die Fahrten verrechnen zu können, reicht die elektronische Abrechnung. Die Aufbewahrungspflicht sieht allerdings vor, dass die Papierunterlagen sieben Jahre im Unternehmen verwahrt werden müssen, um diese im Falle einer Prüfung vorlegen zu können.

Bei der KFA Wien und der AUVA wurde diese Änderung bereits Ende 2024 umgesetzt. Ende Jänner 2025 hat sich auch die SVS dieser Vereinbarung angeschlossen.

AUSNAHME: Die BVAEB benötigt weiterhin die Originalscheine zur Abrechnung!

Das ändert sich für Sie

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen gefasst:

Das bleibt gleich

Folgendes ändert sich auch 2025 nicht:

opta data und die Neuerungen

Mit dem Schritt in Richtung papierloser Abrechnung wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voran getrieben. opta data steht Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite und ist stets bemüht, Sie im Hinblick auf Änderungen bzw. Neuerungen innerhalb der Branche auf dem aktuellsten Stand zu halten und Sie zeitnahe zu informieren. Wir arbeiten konsequent daran, für alle Kund:innen eine möglichst reibungslose Umstellung sicherzustellen.

Weitere Infos rund um die Neuerungen bzw. zur neuen Tarifliste 2025 finden Sie hier: Branchennews

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