KI Förderungen

Start einer neuen Förderrunde für KI-Projekte

Künstliche Intelligenz (KI) hat längst Einzug in sämtliche Bereiche der Gegenwart gehalten. Als revolutionäre Schlüsseltechnologie besitzt sie enormes transformatives Potenzial, um soziokulturelle, politische und wirtschaftliche Prozesse zu verändern und diese weiterzuentwickeln. Gleichzeitig eröffnet sie spannende, neue Handlungsfelder aus unternehmerischer Perspektive. Dies führt dazu, dass immer mehr Unternehmen die Chancen von Künstlicher Intelligenz wahrnehmen und die Möglichkeit nutzen, unternehmensinterne Prozesse zu optimieren und sich dadurch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern.

Für viele kleinere und mittlere Unternehmen kann jedoch der Einsatz neuer Technologien – wie etwa KI – oft einen hohen finanziellen Aufwand bedeuten und sie davon abhalten, deren Potentiale gewinnbringend zu nutzen und entsprechend umzusetzen. In einem immer dynamischer werdenden Marktumfeld wird es ohne neue Technologien zunehmend schwieriger, die eigene Markposition zu verteidigen und sich gegenüber dem Wettbewerb zu behaupten.

Um Unternehmen beim Einsatz sowie der Entwicklung von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu unterstützen, aber auch um das Potenzial von KI anzukurbeln und einen Mehrwert für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich zu generieren, wurde die FörderinitiativeArtificial Intelligence Mission Austria 2030 (AIM AT 2030)“ ins Leben gerufen.

Worum es sich bei der AIM AT konkret handelt, wie Unternehmen vom KI-Fördertopf im Rahmen der AI Mission profitieren können, welche Förderungen es überhaupt gibt und wo diese beantragt werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Artificial Intelligence Mission Austria 2030 (AIM AT 2030)

Die AIM AT 2030 ist eine langfristige, hochambitionierte KI-Strategie und gleichzeitig eine gezielte Offensive der österreichischen Bundesregierung (involvierte Ministerien: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Klimaschutzministerium, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und Bundesministerium für Finanzen), die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Wirtschafts- und Innovationsstandortes Österreich sicherzustellen. Sie strebt einen gemeinwohlorientierten, breiten Einsatz von KI an, der in verantwortungsvoller Weise, basierend auf Grund- und Menschenrechten sowie den europäischen Grundwerten und des künftigen europäischen Rechtsrahmens erfolgen soll. Darüber hinaus soll sich Österreich als Forschungs- und Innovationsstandort für KI in Schlüsselbereichen und Stärkefeldern positionieren.

Beauftragt mit der Umsetzung der AIM AT 2030 wurden drei Agenturenaws (Austria Wirtschaftsservice GmbH), FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) und FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung/Wissenschaftsfonds).
Die Fördermittel werden dabei vom Fonds Zukunft Österreich bereitgestellt. In den letzten beiden Jahren wurden vom Fonds Zukunft Österreich insgesamt € 22 Mio. genehmigt.

Diese gezielten finanziellen Zuwendungen in den Bereichen Grundlagenforschung, angewandter Forschung sowie unternehmerischer Umsetzung von KI-Projekten sollen dazu beitragen, ein nachhaltiges Ökosystem rund um die Schlüsseltechnologie KI zu etablieren. Umgesetzt wird die AIM AT als umfassende Förderinitiative, durch drei Module, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen: „AI Grundlagenforschung“ (FWF), „Anwendungsorientierte AI Forschung“ (FFG) und „AI Unternehmen & Wachstum“ (aws):

AI Grundlagenforschung (FWF)

Für Forschende der universitären und außeruniversitären Grundlagenforschung bietet der FWF im Rahmen der AIM AT drei Förderprogramme: die Einzelprojektförderung, das Karriereprogramm ESPRIT und das künstlerisch-wissenschaftliche PEEK-Programm. Dadurch wird es möglich, den wissenschaftlichen Fortschritt im Bereich KI in einem breiten Spektrum an Disziplinen und Richtungen voranzutreiben. Dem FWF steht insgesamt ein Fördervolumen von € 1,9 Millionen zur Verfügung.

Hier finden Sie weiterführende Informationen!

Anwendungsorientierte AI Forschung (FFG)

2023 wurden im Bereich der anwendungsorientierten AI Forschung zwei Ausschreibungen durchgeführt. Einerseits ein Leitprojekt mit dem Ziel der Kooperation zwischen den AI-Teildisziplinen zum Erreichen einer kritischen Größe und andererseits eine Stiftungsprofessur („Edge AI“).
Aktuell ist eine Ausschreibung für eine Stiftungsprofessur zum Thema „AI in Green Energy Systems“ in Planung. Dem FFG stehen außerdem € 1,16 Million für industrienahe Dissertationen sowie für Praktika zum Thema „AI for Green“ zur Verfügung. Ziel ist, hochqualifizierte Nachwuchsforscher:innen im Themenfeld auszubilden, aktiv Nachwuchsförderung zu betreiben und die Awareness für den technologischen Bereich KI bei Schüler:innen zu steigern. Ein weiterer Call, speziell für kooperative Projekte, widmet sich dem Thema „AI zum Schutz von Ökosystemen und Förderung nachhaltiger Landnutzung“.

Jetzt wird’s interessant für Unternehmen!

AI Unternehmen & Wachstum (aws)

2023 gab es seitens der aws in insgesamt drei Bereichen im Rahmen von „AI Unternehmen und Wachstum“ Förderungen für vertrauenswürdige KI. Mit „AI-Start“ wurde der erstmalige Einsatz von KI mit bis zu € 15.000 unterstützt, „AI-Adoption“ förderte innovative KI-Vorhaben bis zu € 150.000 und „AI-Wissen“ beriet und finanzierte den Wissensaufbau in Unternehmen mit bis zu 20 aws Beratungsstunden und bis zu € 20.000.

Für Förderungen im Bereich „AI Unternehmen & Wachstum“ stellte der Fonds Zukunft Österreich insgesamt € 6 Mio. zur Verfügung.

2024 startet die Austria Wirtschaftsservice GmbH in eine neue Förderrunde, um Unternehmen bei der Entwicklung und dem Einsatz von vertrauenswürdiger KI zu unterstützen. Unternehmen, die an der Umsetzung konkreter KI-Projekte arbeiten, können seit dem 1. Jänner 2024 Anträge stellen und Förderungen bis zu € 150.000 erhalten.

2024: Start einer neuen KI-Förderungsrunde mit neuen Schwerpunkten

Im Rahmen von „aws Digitalisierung | AI Unternehmen und Wachstum“ startet die aws eine neue Ausschreibungsrunde für Unternehmen (Start-ups, KMU und große Unternehmen), die KI-Projekte umsetzen. Ein Schwerpunkt wird heuer auf „Green“ und „Humankapital“ gelegt. Für den „Green“-Schwerpunkt stehen zusätzlich € 4 Mio. zur Verfügung.

Unternehmen haben auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, Förderungen in verschiedenen Bereichen zu lukrieren. Neben den Modulen „AI-Start“, „AI-Adoption“ gibt es auch die Möglichkeit KI-Projekte bei „AI-Start:Green“, „AI-Adoption:Green“ und „AI-Wissen Humankapital“ einzureichen.

AI-Start

„AI-Start“ bezieht sich auf die erstmalige Umsetzung eines Projekts, das auf künstlicher Intelligenz basiert. KMU`S werden mit bis zu € 15.000 unterstützt. Beim Modul „AI-Start“ haben KMU´s die Möglichkeit mit Hilfe von Kooperations- und Umsetzungspartner:innen KI-Projekte zu planen, diese zu implementieren und zumindest bis zu einem abgeschlossenen Piloten umzusetzen. Der aws KI-Marktplatz bietet dabei Orientierungshilfe für Antragsstellende, liefert KI-Basisinformationen und listet potentielle Kooperations- und Umsetzungspartner:innen. Die Einreichfrist für „AI-Start“ endete mit 4. Dezember 2023. Es besteht jedoch noch die Gelegenheit für „AI-Start Green“ einzureichen!

AI-Start: Green

Im Rahmen des Förderprogramms „AI-Start: Green“ werden erstmalige KI-Projekte in Unternehmen sämtlicher Größen gefördert, vorausgesetzt sie leisten einen Beitrag zu grünen Technologien und Nachhaltigkeit. Die Implementierung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit Kooperations- und Umsetzungspartner:innen.

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden alle Branchen – unabhängig von Unternehmensgröße! Der besondere Fokus liegt auf grünen Technologien bzw. der Nutzung oder Entwicklung nachhaltiger Lösungen.

Voraussetzungen:

  • Antrag wird vor Projektstart gestellt
  • Unternehmenssitz bzw. Betriebsstätte liegt in Österreich
  • Obergrenze nach AGVO oder De-minimis muss eingehalten werden
  • Angebot einer potenziellen Kooperations- und Umsetzungsorganisation muss vorliegen (aws KI-Marktplatz!)
  • Erstmalige Implementierung eines KI-Projekts mit Fokus auf grünen Technologien und Nachhaltigkeit

Weitere Informationen finden Sie hier!

Art und Höhe der Förderung

  • Förderung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Höhe der Finanzierung beträgt bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten, max. jedoch € 15.000
  • Laufzeit des Projektes: 9 Monate
  • Dauer der Genehmigung: 1 – 4 Monate
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt am Projektende nach der Abrechnung
  • Förderbare Kosten: Beratungs- und Umsetzungskosten -> In den Bereich Beratungs- und Umsetzungsleistungen fallen jene Kosten, die im direkten Zusammenhang mit Planung, Implementierung und Umsetzung des erstmaligen KI-Projekts stehen. Dazu gehört die Erhebung des Potentials des KI-Einsatzes im Unternehmen im Kontext von Nachhaltigkeit, – die Identifizierung von passenden Use Cases im Bereich grüner Technologien, die Schaffung der Voraussetzungen, und/oder die Projektplanung für nachhaltige Lösungen, sowie die Implementierung und Umsetzung eines (Pilot-) Projekts, das sich auf grüne Technologien und Nachhaltigkeit konzentriert.

Was wird nicht gefördert?

Projekte,

  • die kein erstmaliges KI-Projekt sind
  • ohne vorliegendes Angebot von Kooperations- und Umsetzungspartner:innen
  • die von nicht in Österreich ansässigen Unternehmen eingereicht werden
  • die die Aspekte grüner Technologie und Nachhaltigkeit nicht ausreichend berücksichtigen
  • wo der Einsatz von KI keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt
  • die vor Antragstellung gestartet wurden
  • für die keine Finanzierung dargestellt werden kann

Antragstellung, Auswahl und Entscheidung:

Eine Antragsstellung für KI-Projekte ist von 1. Jänner 2024 bis zum 1. März 2024, 12:00 Uhr möglich. Anträge können ausschließlich über den aws Fördermanager gestellt werden! Die formale und inhaltliche Prüfung der eingereichten KI-Projekte erfolgt dabei durch die Expert:innen der aws nach dem Best-of Prinzip. Die aws informiert anschließend zeitnah über die gefällte Entscheidung, wobei die Genehmigung binnen 1 bis 4 Monaten erfolgt.

AI-Adoption und AI-Adoption: Green

Bei „AI-Adoption“ werden innovative und vertrauenswürdige KI-Vorhaben in Österreich unterstützt. Das besondere Augenmerk liegt dabei in der Vorbereitung auf künftige KI-Regulierungen, -Standards, -Normen und -Zertifizierungen. „AI-Adoption: Green“ ist ein Schwerpunkt innerhalb „AI-Adoption“ und fokussiert sich auf innovative vertrauenswürdigen KI-Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Einreichfrist

Der Förder-Call ist vom 1. Jänner 2024 bis 1. März 2024 geöffnet. Im Februar 2024 werden darüber hinaus Infohours angeboten:

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es werden alle Branchen, unabhängig von Unternehmensgröße gefördert. Projekte werden dabei in unterschiedlichen Unternehmensphasen wie etwa der Vorgründungsphase (keine Personen- oder Kapitalgesellschaft), in der Gründungs- und ersten Wachstumsphase sowie in der Expansionsphase unterstützt. Besonderer Fokus liegt auf Vorhaben in zentralen Handlungsfeldern wie Energiewende, Umwelt-, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilitätswende, Weltraum, Luftfahrt und Gesundheit.

Voraussetzungen:

  • Antrag wird vor Projektstart gestellt
  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte liegt in Österreich
  • Obergrenze nach AGVO oder De-minimis muss eingehalten werden
  • Innovatives, vertrauenswürdiges KI-Vorhaben wird umgesetzt
  • Projektschwerpunkt liegt in der Vorbereitung auf bzw. Umsetzung von kommenden AI-Regulierungen, -Standards, -Normen oder -Zertifizierungen
  • Zusätzlich für AI-Adoption: Green – es sollte einen wesentlichen, unmittelbaren, messbaren und positiven Beitrag zur Erreichung von Zielen des EU Green Deals darstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bei der Höhe der Finanzierung muss zwischen einer De-minimis Anwendung, einer AGVO (Artikel 22) Anwendung bei Beihilfen für junge innovative Unternehmen und einer AGVO (Artikel 25) Anwendung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung unterschieden werden. Konkret bedeutet dies:

  • Anwendung von De-minimis (bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu € 150.000)
  • Anwendung der AGVO, Artikel 22, Beihilfen für junge innovative Unternehmen (bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu € 150.000)
  • Anwendung der AGVO, Artikel 25, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung (bis zu 25 % und bis zu € 150.000 für Großunternehmen, bis zu 35 % und bis zu € 150.000 für mittlere Unternehmen sowie bis zu 45 % und bis zu € 150.000 für kleine Unternehmen)

Die Projektlaufzeit erstreckt sich dabei über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Welche konkreten Aufwendungen werden gefördert?

  • Personalkosten (z.B.: Gehälter und Löhne)
  • Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie etwa Softwarelizenzen und Patente)
  • Drittkosten (z.B.: für Beratung, Softwareentwicklung, Ausbildungskosten –  es werden max. 49 % der förderbaren Kosten gefördert)

Die Voraussetzung dafür ist, dass die anfallenden Kosten direkt projektbezogen und tatsächliche Aufwendungen sind. Die Dauer der Genehmigung beträgt dabei 2 bis 5 Monate.

Auszahlungsmodalitäten:

Der Zuschuss/die Förderung wird in drei Etappen, jeweils nach dem Erreichen von vorab definierten Meilensteinen ausbezahlt.

Was wird nicht gefördert?

Projekte,

  • bei denen vertrauenswürdige KI nicht zentraler Projektinhalt ist
  • bei denen der Einsatz von KI keine wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteile bringt
  • bei denen das Kern-Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt
  • bei denen weder gesetzliche Regulierungen, Standards, Normen noch Zertifizierungen im Fokus stehen
  • die vor Antragseinreichung gestartet wurden
  • für die eine Ausfinanzierung nicht ausreichend dargestellt werden kann

AI-Adoption: Green – Projekte, die keinen wesentlichen, vorwiegend unmittelbaren und messbaren Beitrag zum EU Green Deal präsentieren, werden ebenfalls nicht gefördert.

Antragstellung, Auswahl und Entscheidung:

Eine Antragstellung ist von 1. Jänner 2024 bis 1. März 2024, 12:00 Uhr möglich und wird über den aws Fördermanager abgewickelt. Zu beachten ist, dass eine Auswahl zwischen „AI-Adoption“ und „AI-Adoption: Green“ getroffen werden muss, da eine Doppeleinreichung nicht möglich ist. Der Einreichung sind verpflichtende Unterlagen (Businessplan, Integrale Planung) beizulegen. Die Vorlagen sind auf der Website der aws abzurufen. Nach erfolgreicher Einreichung erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung durch Expert:innen der aws nach dem Best-of-Prinzip. Unternehmen mit positiv bewerteten Projekten präsentieren ihre Vorhaben einer externen Jury. Diese bewertet die Projekte wiederum nach dem Prinzip der Besten. Nachdem die Jury eine Förderempfehlung ausgesprochen hat, trifft die aws eine entsprechende Entscheidung, wobei das Ergebnis aller Voraussicht nach ab dem 13. Mai 2024 bekanntgegeben wird. Die Dauer der Genehmigung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 bis 4 Monaten.

 

 

KI Förderprojekte

AI-Wissen

Ziel des Förderungsprogramms „AI-Wissen“ ist der Wissensaufbau für Unternehmen sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung und den erfolgreichen Einsatz von vertrauenswürdiger KI-Anwendungen zu schaffen.

Das Modul „AI-Wissen“ bietet Beratung und Unterstützung, erleichtert den Weg, rechtskonform an KI-Trainingsdaten zu gelangen, zeigt auf, wo diese eingesetzt werden dürfen und welche technischen Alternativen vorliegen. Heimische Unternehmen erfahren außerdem, welche Voraussetzungen „AI made in Europe“ erfüllen muss und welche Bedingungen damit verknüpft sind. Darüber hinaus stellt das Modul finanzielle Zuschüsse für Rechtsberatung, die Beschaffung von AI-Trainingsdaten und den Erwerb von Source Codes Dritter, mit denen AI-Produzenten Entwicklungszeit und -kosten sparen können, bereit. Seit Jahresbeginn 2024 können zusätzlich auch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Innerhalb des Moduls „AI-Wissen“ werden Unternehmen sämtlicher Unternehmensgrößen in allen Unternehmensphasen gefördert, die Künstliche Intelligenz entwickeln oder einsetzen.

Voraussetzungen:

  • Betriebsstandort in Österreich
  • Einreichung des Förderungsantrags inkl. Projekt- bzw. Produktbeschreibung
  • alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für das Förderungsmodul „AI Wissen“ sind erfüllt

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind hier zu finden.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Bei der Förderung im Rahmen von „AI-Wissen“ handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Finanzierung gliedert sich folgendermaßen:

  • unentgeltliches Coaching durch Innovationsschutz- und Branchenexpert:innen der aws (max. 20 Stunden)
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, max. € 30.000 (nach de minimis oder AGVO)

Außerdem wird zwischen Kostentyp I und Kostentyp II unterschieden:

  • Kostentyp I: max. € 20.000 (Zuschuss für Beratungsleistungen sowie den Erwerb von geistigem Eigentum wie etwa Trainingsdaten sowie für Innovationsschutzmaßnahmen)
  • Kostentyp II: max. € 10.000 (Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen wie z.B.: Aus- und Weiterbildungen)

Der Gesamtbetrag der förderfähigen Projektkosten muss dabei min. € 2.000 betragen und die Projektlaufzeit darf sich auf max. 18 Monate erstrecken.

Welche Kosten sind förderbar?

  • Kosten für Beratungsleistungen -> Dazu zählen Honorare externer Berater:innen zur Einführung, Optimierung bzw. Implementierung von KI-Systemen oder für die Implementierung von KI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategien sowie entsprechender KI-Datenstrategien, aber auch Honorare für Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechtsverletzungen
  • Kosten für zu Marktpreisen von Dritten direkt oder über eine Lizenz erworbenes geistiges Eigentum
  • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im AI-Bereich)

Details zu den förderbaren Kosten sind hier bzw. unter Downloads zu finden.

Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in Etappen am Ende der Projektlaufzeit – nachdem alle Leistungen abgewickelt wurden.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die vor dem Datum der Antragstellung angefallen sind
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen (unter € 150 netto) resultieren
  • Reisekosten
  • Personalkosten (inkl. Lohnnebenkosten)
  • Kosten für externe Beratungen (sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle bzw. Marketing handelt)
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner:innen (im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen)
  • Umsatzsteuer

Antragstellung

Anträge für „AI Mission Austria – Modul AI-Wissen“ sind seit 8. Jänner 2024 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 möglich und können ausschließlich über den aws Fördermanager gestellt werden.

Dem Antrag ist eine Projekt- bzw. Produktbeschreibung sowie eine Kostenaufstellung beizulegen. Die aws informiert einreichende Unternehmen zeitnah über eine Entscheidung.

Weitere Förderungsmöglichkeiten im Rahmen von Digitalisierung für KMU´s

Um Unternehmen dabei zu unterstützen zukunftsfit zu werden, bietet die WKO zusätzlich spezifische Förderungen im Bereich Digitalisierung an.

Digitalisierungs.BERATUNG

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine kostenlose Erstberatung im Umfang von 50 Minuten (Unternehmen können individuelle Digitalisierungsvorhaben mit Expert:innen diskutieren), die online in Form einer Videoberatung stattfindet. Die Beratungsschwerpunkte liegen dabei auf:

  • Digitaler Markterschließung (Kund:innen online finden & binden)
  • Der Gestaltung Digitaler Geschäftsprozesse (Arbeitsabläufe digital schneller, effizienter und sicherer gestalten) und auf
  • Sicheren IT-Systemen/Cyber.Security (Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlust und Datendiebstahl ergreifen)

Die Online-Termine können bereits jetzt vereinbart werden. Hier geht’s zur WKO Terminübersicht.

ERFOLGPLUS 24

Für ERFOLG PLUS 24 ist kein Antrag notwendig! Eine Abrechnung ist ab 24. Februar 2024 möglich. Die Förderung erfolgt im Ausmaß eines 50 %igen Zuschusses (max. € 750) für externe Beratungskosten durch die WKO Oberösterreich. Beratungsleistungen können im Rahmen von:

  • Produkt-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovation bzw. der
  • Anwendung von Künstlicher Intelligenz und
  • zu Informations- & Cyber-Sicherheit

in Anspruch genommen werden.

Hier finden Sie einen Selbstcheck, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist!

Digital-Marketing-Scheck

Beim Digital-Marketing-Scheck handelt es sich um einen 50%igen Zuschuss für externe Kosten für einen neuen digitalen Auslandsauftritt/Online-Marketing (Suchmaschinen- und Online-Marktplatzwerbung, Social-Media-Marketing, Influencer-Kampagnen, Konzeption, Aufsetzung und Betreuung durch eine Agentur, Übersetzungen, …).

Der Digital-Marketing Scheck kann hier online beantragt werden.

Cyber Security Schecks 2023

Dieses neue Förderformat unterstützt KMU’s bei der Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen zur NIS2-Richtlinie. Dabei werden max. 40% der Kosten für Technologien und Beratungsleistungen bzw. max. € 10.000 pro Unternehmen gefördert (förderbar sind ausschließlich KMU’s, die in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen). Einreichungen sind noch bis 15. April 2024 möglich. Details dazu finden Sie hier.

Förderungen auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene bieten vor allem Ausschreibungen im Rahmen von Horizon Europe und dem Digital Europe Programme eine gute Möglichkeit KI Vorhaben umzusetzen.

DIGITAL Europe Programme

Ziel des „DIGITAL Europe Programme“ (DIGITAL) ist es, den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben und zu gestalten. Dieses europäische Förderprogramm konzentriert sich auf Unternehmen, Bürger:innen sowie die öffentliche Verwaltung. DIGITAL Europe hat zum Ziel, die Einführung und Anwendung von Technologien zu erleichtern, Pilotprojekte unter realen Bedingungen und Szenarien durchzuführen sowie die Umsetzung von Forschungsergebnissen zu fördern. Es ergänzt andere EU-Programme wie etwa Horizon Europe und unterstützt in erster Linie Aktivitäten nach abgeschlossener Forschung. Welche Maßnahmen und Projekte 2024 gefördert werden und wer überhaupt für DIGITAL Europe einreichen kann, erfahren Sie hier!

Horizon Europe

Horizon Europe ist das größte transnationale Forschungsförderungsprogramm der Welt und wird in Synergie mit anderen Förderprogrammen und Maßnahmen der Europäischen Union umgesetzt. Ziel ist, die Einzelwirkungen der Programme durch wechselseitige Ergänzungen zu erhöhen. Auch eine raschere Verbreitung der Forschungs- und Innovationsergebnisse auf nationaler und regionaler Ebene wird dabei anvisiert. Ausführliche Informationen finden Sie hier!

Förderpilot

Sollten keine passenden Förderungen für Ihr KI/Digitalisierungsprojekt dabei sein, kann Ihnen der Förderpilot dabei helfen, eine für Ihr Projekt passende Förderung zu finden. Hier geht’s zum Förderpiloten!

opta data unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Digitalisierungs-Vorhaben

Bei opta data setzen wir unsere langjährige Erfahrung als IT-Dienstleister im Gesundheitswesen für die Entwicklung zukunftsweisender KI-Lösungen ein! Unser sechsköpfiges Data Science-Team arbeitet konsequent an der Entwicklung digitaler Optimierungskonzepte und setzt neue Maßstäbe in Sachen Digitalisierung sowie der Optimierung von Dokumentenworkflows! Mit der Entwicklung von KI-basierten Lösungen eröffnen wir die einmalige Gelegenheit, starre unternehmensinterne Strukturen aufzubrechen, um perfekt gerüstet für ein hochdynamisches Wettbewerbsumfeld zu sein.

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