ÖGK weitet Ergotherapie-Versorgung aus

Ab dem 2. Quartal 2021 bietet die Österreichische Gesundheitskasse eine flächendeckende Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen auf Kassenkosten an. Eine Rahmenvereinbarung zwischen der ÖGK und dem Bundesverband Ergotherapie Austria ermöglicht österreichweit 203 Planstellen für Ergotherapeuten und stellt dadurch eine umfassende, niederschwellige Gesundheitsversorgung sicher. Zudem wird die Bewilligungspflicht künftig für Therapien, die von Vertragsergotherapeuten durchgeführt werden, obsolet. Ähnliche bzw. gleichartige Regelungen sind auch für die Bereiche Physiotherapie und Logopädie vorgesehen. Entsprechende Vertragsverhandlungen stehen noch für dieses Jahr im Raum.

203 Ergotherapie-Planstellen

Um eine umfassende, flächendeckende Gesundheitsversorgung mit ergotherapeutischen Leistungen sicherzustellen, hat die ÖGK gemeinsam mit dem Bundesverband Ergotherapie Austria eine entsprechende Rahmenvereinbarung getroffen. Diese Rahmenvereinbarung sieht österreichweit insgesamt 203 Planstellen für Ergotherapeuten vor. Bei der Aufteilung der Planstellen wird die Bevölkerungsverteilung im Bundesland berücksichtigt, wodurch die Zuteilung der Stellen möglichst fair und bedürfnisangepasst gestaltet werden soll.

Aktuell hat die ÖGK mit 201 Ergotherapeuten Vollzeit- und Teileinzelverträge abgeschlossen (Stand 1. April 2021) und insgesamt 132 Planstellen besetzt. Vollzeiteinzelverträge sind derzeit mit einem Umfang von durchschnittlich 32 Behandlungsstunden pro Woche festgelegt. Vertragstherapeuten haben jedoch auch die Option, ein Teilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Mit einem Teileinzelvertrag wird es möglich, Planstellen zu teilen bzw. kürzer zu arbeiten. Speziell der neueren Generation an Ergotherapeuten wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, ein flexibleres Arbeitsmodell zu wählen, welches Work-Life-Balance und finanzielle Stabilität vereint. Die Motivation dahinter ist, nicht nur eine optimale Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen zu gewährleisten, sondern ebenso die Attraktivität einer Vertragspartnerschaft mit der Kasse zu erhöhen.

In enger Kooperation mit der Interessensvertretung für Ergotherapie arbeitet die ÖGK auf Hochtouren daran, die noch offenen Planstellen zu besetzen.

Rahmenvereinbarung zwischen ÖGK und Ergotherapie Austria

Bis dato gab es in Österreich im Bereich Ergotherapie in nur vier Bundesländern entsprechende vertragliche Vereinbarungen, Ergotherapie als Kassenleistung zu konsumieren. Nun wird die ergotherapeutische Versorgung auf Kosten der Kasse auf alle 9 Bundesländer ausgeweitet.

Im Zuge der Rahmenvereinbarung zwischen ÖGK und Ergotherapie Austria wurde neben der Bewilligungsfreiheit auch ein einheitlicher Tarif in Höhe von 60€ je Behandlungsstunde für ergotherapeutische Leistungen festgesetzt und somit ein nicht unwesentlicher Schritt in Richtung Leistungsharmonisierung getätigt. Außerdem fiel der Beschluss, Hausbesuche, neben dem Kilometergeld, mit einer Extrapauschale von 30€ zu vergüten. Auch der im vergangenen Jahr viel diskutierte Bereich der Schienenversorgung wurde in der Rahmenvereinbarung zum Vorteil der betroffenen Patienten vertraglich geregelt.

Kostenlose Therapie für Patienten: Ergotherapie auf e-card

Die Inanspruchnahme von therapeutischen Behandlungen bei Ergotherapeuten mit Kassenvertrag ist für ÖGK-versicherte Patienten künftig in ganz Österreich kostenlos. Dadurch soll eine faire Gesundheitsversorgung sichergestellt und der Zugang zu ergotherapeutischen Behandlungen möglichst erleichtert und vor allem niederschwellig gestaltet werden.

Verbesserungen für Versicherte auch bei Wahlergotherapeuten

Die derzeitige Rahmenvereinbarung zwischen Ergotherapie Austria und der ÖGK sieht auch finanzielle Erleichterungen für jene Versicherten vor, die therapeutische Leistungen von Wahlergotherapeuten (Ergotherapeuten ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. So erhalten diese künftig eine einheitliche Kostenrückerstattung von 48€ pro Behandlungsstunde von der ÖGK.

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