Ab 2025 gibt es für Krankentransportunternehmen eine Änderung in der Abrechnung mit der ÖGK, BVAEB und KFA Graz. Künftig müssen für Fahrten, die ab dem 01. Jänner 2025 durchgeführt werden, keine Papierunterlagen zur Krankenbeförderung (ärztlicher Transportauftrag, Behandlungsbestätigung, Abrechnungsdeckblatt, etc.) an die Kassen geschickt werden. Es reicht die elektronische Abrechnung. Dennoch müssen die Unterlagen sieben Jahre verwahrt werden, um diese im Falle einer Prüfung vorlegen zu können.
Bei der KFA Wien und der AUVA gilt diese Änderung bereits seit zwei Monaten. Für die SVS gilt diese Änderung nicht.
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen gefasst:
Folgendes ändert sich auch 2025 nicht:
Mit dem Schritt Richtung papierlose Abrechnung wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voran getrieben. Wir bei opta data stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite und sind stets bemüht Sie über Änderungen auf dem aktuellen Stand zu halten und Sie zeitnahe zu informieren. Wir arbeiten daran für alle Kund:innen eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen. Sollten sich aufgrund der Neuerungen für Sie Änderungen seitens der Abrechnung durch opta data ergeben, werden wir Sie zeitnahe nach den Feiertagen kontaktieren.
Weitere Infos rund um die Neuerungen und zur neuen Tarifliste 2025 finden Sie hier: Branchennews
Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen dazu sehr gerne persönlich (Salzburger Straße 205, 4030 Linz), telefonisch (+43 732 38 08 38-0) oder via E-Mail (office@optadata.at) zur Verfügung. Besuchen Sie uns ganz einfach regelmäßig auf unserer Website bzw. in unserem opta data Journal oder registrieren Sie sich direkt bei unserem Newsletter. So sind Sie garantiert stets top informiert und verpassen keine Neuigkeiten.
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