Während die NIS-2-Richtlinie im vorangegangenen Blogartikel ausführlich diskutiert wurde, konzentriert sich dieser Beitrag nun auf die praktische Umsetzung des EU-Gesetzes. Hier finden Sie nicht nur nützliche Praxishinweise, die für den unternehmerischen Alltag relevant sind, sondern auch hilfreiche Tipps und Präventionsmaßnahmen, die Sie als Privatperson beachten sollten, um sich vor potenziellen Cybergefahren zu schützen.
Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten und so die Resilienz zu stärken. Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, müssen sich binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten des NISG bei der zuständigen Behörde registrieren und künftig einen unternehmensinternen Prozess zur Meldung von Cybersicherheitsvorfällen implementieren sowie Konzepte zu Risikomanagement und der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen erstellen.
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, wirksame Risikomanagementmaßnahmen zur Gewährleistung von Cybersicherheit zu ergreifen und diese umzusetzen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld. Behörden können zudem Sicherheitsmängel anmahnen und nötigenfalls Zertifizierungen oder Genehmigungen aussetzen. Die neue Richtlinie definiert außerdem, dass die Einhaltung des Risikomanagements in Zukunft von Leitungsorganen (Geschäftsführer:in bei GmbH, Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaft) überwacht werden muss und diese bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden können.
Sofern Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen sämtliche Vorschriften, die sich aus der Richtlinie bzw. der nationalen Umsetzung ergeben, eingehalten werden. Dazu zählt vor allem die Umsetzung von technischen, organisatorischen und operativen Risikomanagementmaßnahmen, die darauf abzielen, Sicherheitsrisiken für Netz- und Informationssysteme zu minimieren und Vorfälle zu verhindern. Beispiele dafür sind:
Im Falle schwerwiegender Cybersicherheitsvorfälle müssen Unternehmen umgehend die Behörden informieren (Meldepflicht). Innerhalb von 24 Stunden ist bspw. eine Frühwarnung erforderlich, wo darüber informiert werden muss, ob der Vorfall rechtswidrig/böswillig ist bzw. grenzübergreifende Auswirkungen haben könnte. Binnen 72 Stunden muss eine erste Einschätzung des Vorfalls erfolgen. Spätestens einen Monat später muss schließlich ein Abschlussbericht mit einer detaillierten Beschreibung des Vorfalls vorliegen.
Durch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zeigen Unternehmen, dass sie die höchsten europäischen Cybersicherheitsstandards erfüllen und sich bestmöglich gegen Hackerangriffe absichern. Ein höheres Sicherheitsniveau schützt nicht nur Geschäftsprozesse, sondern reduziert auch das Risiko von Datenverlusten oder Betriebsunterbrechungen. Unternehmen, die NIS-2 einhalten, stärken das Vertrauen ihrer Geschäftspartner:innen und Kunden:innen und positionieren sich als zukunftsfähige Akteure in einer zunehmend digitalisierten Welt.
opta data legt seit jeher einen besonderen Fokus auf IT-Sicherheit und Cyberabwehr. Gemeinsam mit IT-Spezialist:innen arbeiten wir laufend an der Sicherheit unserer Systeme. Neben intensiven IT-Audits mit unseren Mitarbeiter:innen, der Bewusstseinsschaffung für Gefahren im gelebten Arbeitsalltag sowie akribisch ausgearbeiteten Notfallplänen, ist die gesamte opta data Unternehmensgruppe bestrebt, immer am aktuellsten Stand zu sein, um auch zukünftigen Herausforderungen optimal Stand zu halten. Für unsere Kund:innen bedeutet das ein Höchstmaß an Sicherheit und Professionalität im Umgang mit sensiblen Daten. Durch die laufenden Investitionen in hochmoderne Sicherheitssysteme und ein umfassendes Krisenmanagement sind wir bestrebt, immer die maximale Sicherheit für uns und unsere Partner:innen zu gewährleisten.
Damit auch Sie sich optimal vor Cyberattacken schützen können, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengefasst:
Die steigende Bedrohung macht deutlich, wie wichtig es ist, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße präventive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein umfassendes Sicherheitskonzept, gezielte Abwehrstrategien und ein umfänglicher Notfallplan können sensible Firmendaten schützen und somit auch finanzielle Schäden und datenschutzrechtliche Vergehen vorbeugen.
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