Auszahlung durch opta data

Die Auszahlung des Abrechnungsbetrages durch die Kassen dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Um unseren Kund:innen planbare Zahlungseingänge und in weiterem Sinne auch finanzielle Sicherheit garantieren zu können, bieten wir die Auszahlung durch opta data an.

 

Wie funktioniert die Auszahlung durch opta data?

Durch den Premium-Service der Auszahlung gelangt Ihr Abrechnungsbetrag bereits nach wenigen Tagen auf Ihr Konto. Der Auszahlungstermin wird dabei von Ihnen selbst bestimmt. Die Überweisung erfolgt also zu dem von Ihnen vorgegebenen Termin – auf Wunsch sogar schon nach drei Arbeitstagen – und vor allem in einer Summe, wodurch die Bankbewegungen übersichtlich bleiben. opta data bietet dazu individuelle Auszahlungsmodelle an. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, opta data garantiert Ihnen finanzielle Sicherheit und räumt Ihnen durch planbare Zahlungseingänge zusätzliche Bewegungsfreiheit ein. Informieren Sie sich gerne jederzeit bei unseren Mitarbeiter:innen!

Langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass nicht jede Verordnung allen spezifischen Normvorschriften entspricht. Die Sozialversicherungsträger haben das Recht eine Verordnung abzulehnen. Diese Verordnungen zu korrigieren und schließlich erneut einzureichen erfordert Zeit- und Personalressourcen, die in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt werden können.

Eine Auszahlung durch opta data befreit Sie von Herausforderungen dieser Art und hilft Ihnen zeitaufwendige Abstimmungen mit den Kassen zu vermeiden. Abgelehnte Verordnungen werden direkt an uns gesendet – unsere erfahrenen Mitarbeiter:innen korrigieren für Sie falsche oder fehlende Angaben und reichen die nunmehr lückenlosen Verordnungen erneut ein.

Seit über 10 Jahren nutze ich bereits das Dienstleistungsangebot von opta data und kann dadurch auf einfachste Weise mit allen österreichischen Kassen abrechnen. Gerade in einem Ein-Mann-Betrieb ist es oft sehr stressig – opta data gibt mir die notwendigen Freiräume und unterstützt mich so in meinem Arbeitsalltag.

Manfred Felgitsch
Orthopädie-Schuhtechniker

Kassen­abrechnung als Dienstleistung

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