sozialversicherung in österreich

Die Sozialversicherung als Basis für soziale Sicherheit in Österreich

Soziale Sicherheit ist ein fundamentaler Stabilisator für Solidarität innerhalb moderner Gesellschaften. Sie schützt Menschen vor den Folgen verschiedenster, unvorhersehbarer Ereignisse, die als „soziale Risiken“ charakterisiert werden. Soziale Sicherheit bzw. soziale Absicherung verhindert, dass Menschen bei Krankheitsfällen innerhalb der Familie, langwierigen kostenintensiven Behandlungen, Unfällen oder Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsverlust in finanzielle Notlagen geraten. Darüber hinaus stellt sie eine adäquate Versorgung im Alter sicher. Als wichtigstes Instrument zur Gewährleistung sozialer Sicherheit wurde in Österreich die Sozialversicherung etabliert.

Im nachstehenden Beitrag erfahren Sie, warum die Sozialversicherung essentiell für die soziale Sicherheit in einem Staat ist und in welcher Form sie in Österreich umgesetzt wird.

Sozialversicherung in Österreich

Zunächst als Selbsthilfeorganisationen, später als solidarische Gemeinschaftshilfe etabliert, reichen die Wurzeln der heutigen Sozialversicherung bis ins Mittelalter zurück. Vor allem sogenannte „Bruderladen“ (Bergbau) gelten als Vorläufer des heutigen Sozialversicherungssystems. Sie wurden eingerichtet, um in Krankheits- oder Invaliditätsfällen bzw. bei Sterbefällen für Bergleute und deren Familien zu sorgen.

Die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form bekam schließlich mit dem Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947 eine neue organisatorische Grundlage. Die wichtigste Maßnahme war die Wiedereinführung der Selbstverwaltung sowie die Errichtung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachorganisation. 1956 wurde das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verabschiedet, fasste die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung für die Arbeiter und Angestellte in Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft zusammen und regelte die Krankenversicherung der Pensionist:innen.

2018 erfolgte die vorläufig letzte Novelle. Der Österreichische Nationalrat beschloss mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) die Zusammenführung der bestehenden 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Die neun Gebietskrankenkassen wurden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleiben weiterhin bestehen. Die neue Organisationsstruktur ist seit 1. Jänner 2020 gültig.

Sozialversicherung

In Österreich folgt die heimische Sozialversicherung dem Prinzip einer gesetzlich definierten solidarischen Pflichtversicherung und stellt einen umfassenden Versicherungsschutz für Versicherte und deren anspruchsberechtigten Angehörigen sicher. Sie kann grundsätzlich als kollektives Versicherungssystem betrachtet werden, bei dem die Risiken (z.B.: Krankheiten, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit oder Alter) von allen Versicherten gemeinsam getragen werden.

Im Gegensatz zur Privatversicherung ist die Sozialversicherung weder gewinnorientiert noch richtet sie sich nach individuellen Risikofaktoren. Das individuelle Risiko hat für das Zustandekommen eines Versicherungsschutzes ebenso wenig Einfluss wie die Beitragshöhe.

SV-Gliederung

Das österreichische SV-System gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche:

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • gesetzliche Pensionsversicherung

Zusätzlich gehört auch die Arbeitslosenversicherung im weiteren Sinne zum Sozialversicherungssystem, sie wird jedoch im Gegensatz zu den anderen drei Bereichen nicht von den SV-Trägern in Selbstverwaltung, sondern in staatlicher Verwaltung vom Arbeitsmarktservice (AMS) umgesetzt.

Pflichtversicherung

Die österreichische Sozialversicherung ist als gesetzliche Pflichtversicherung organisiert. Sobald die grundlegenden Voraussetzungen (Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind, entsteht ein automatisches, gesetzliches Versicherungsverhältnis, das nicht frei wählbar ist, sondern sich an Beschäftigungsart und –ort orientiert und bestimmte Personengruppen per Gesetz zu einer Versicherungsgemeinschaft zusammenschließt sowie einem spezifischen SV-Träger zuordnet.

Finanzierung

Die Finanzierung der heimischen Sozialversicherung erfolgt überwiegend durch Beiträge der Versicherten und Dienstgeber:innen. Der für die Beitragshöhe maßgebliche Faktor ist nicht das zu versichernde Risiko, sondern das Einkommensniveau.

SV-Leistungen

SV-Leistungen werden in Österreich nach dem Umlageverfahren finanziert. Dieses System ermöglicht, dass die entrichteten Beitragszahlungen nicht langfristig angespart werden, sondern unverzüglich zur Finanzierung von Gesundheitsleistungen für das Versichertenkollektiv herangezogen bzw. für Pensionen („Generationenvertrag“) aufgewendet werden.

Solidarität

Das Solidaritätsprinzip bedeutet im engerem Sinne, dass sich die SV-Leistungen prinzipiell nach Bedarf bzw. der Bedürftigkeit richten. Es findet demnach ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen Älteren und Jungen sowie zwischen finanziell schwächer gestellten und besserverdienenden Personen statt.

Das heimische Sozialversicherungssystem stellt sicher, dass die österreichische Bevölkerung Zugang zu einer fairen und sozialen Gesundheits- und Altersversorgung erhält und nicht auf deutlich kostenintensivere Privatversicherungen angewiesen ist.

Sie möchten gerne noch mehr über die österreichische Sozialversicherung erfahren bzw. über die aktuellen statistischen Zahlen, Daten und Fakten? Unter den nachstehenden Links erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten SV-Kennzahlen bzw. über Aufwendungen und -Einnahmen der Sozialversicherung.

Sozialversicherung in Zahlen

Jahresbericht der österreichischen Sozialversicherung 2022 (hier)

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