Seit 1.1.2004 besteht für Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen (Therapeuten, Vertragspartner für die Leistungsbereiche Heilbehelfe/Hilfsmittel oder etwa Krankentransporte) die Verpflichtung, Gesundheitsleistungen elektronisch mit den Kassen abzurechnen. Neben der Datenanlieferung (Rechnungserstellung der Vertragspartner an die Kassen) hat auch die Datenrücklieferung (Korrekturen, Berichtigungen oder etwaige Kürzungen seitens der Kassen) nach einheitlichen, gesetzlich festgelegten Grundsätzen und Richtlinien auf elektronischem Wege über ELDA zu erfolgen.

Um erbrachte Leistungen tatsächlich mit den Sozialversicherungsträgern verrechnen zu können, bedarf es der Erstellung von sogenannten elektronischen Datenträgern.

Was ist ein elektronischer Datenträger?

In der Informationsverarbeitung wird grundsätzlich jedes Medium, das Daten in maschinell lesbarer Form transportiert bzw. dafür geeignet ist, als Datenträger bezeichnet. Die Daten sind auf oder in dem Datenträger (z.B. auf magnetisierbaren Datenträger wie einer Chipkarte oder einer CD-ROM) in einem bestimmten Code „gespeichert”. Datenträger werden zur schnellen maschinellen Datenein- oder Datenausgabe eingesetzt

Datenträger und die Kassenabrechnung

Im Zusammenhang mit der elektronischen Kassenabrechnung handelt es sich bei einem Datenträger um eine strukturierte Rechnungsinformation! Er gibt unter anderem Auskunft darüber:

  • welche Leistung erbracht wurde,
  • wann und wo diese erbracht wurde,
  • wer die Leistung erbracht hat,
  • wer das Geld für die Leistung erhält,
  • wie hoch der Gesamtabrechnungsbetrag ist.

Grundsätzlich existieren 5 unterschiedliche Datenträgerformate. Welches der jeweilige Leistungserbringer für die Kassenabrechnung konkret wählen muss, ist von der Berufsgruppenzugehörigkeit abhängig. Davon abhängig ist auch, welche spezifischen Datenfelder erfasst werden müssen. Beispiele wären etwa Vertragspartnernummer, Kostenträgerstelle, Versicherungsnummer, Chefärztliche Bewilligung, Bewilligungsdatum, überweisender Arzt, Verordnungsdatum, Abgabedatum, Abrechnungszeitraum, Versicherungskategorie, Diagnosecode, Diagnose, Anzahl der Behandlungen, Transportart oder die Positionsnummer (konkrete Leistung).

Um einen Datenträger überhaupt erstellen zu können, ist die Nutzung einer geeigneten, zertifizierten Software oder die Beauftragung eines Dienstleisters wie opta data (der den Datenträger mit der geeigneten Software erstellt) notwendig. Abrechnungsdaten können somit in ein entsprechendes Format umgewandelt werden, so dass diese von den Sozialversicherungsträgern weiterbearbeitet werden können.

Welche Datenträgerformate gibt es?

Damit der Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern möglichst reibungslos funktioniert, wurde die Vereinbarung getroffen, einheitliche berufsgruppenspezifische Datenträgerformate zu verwenden. In Österreich gibt es fünf relevante Datenträgerformate:

Übermittlung der Datenträger an die Kassen

Die Übermittlung eines Datenträgers an die jeweiligen Sozialversicherungsträger erfolgt elektronisch mittels DFÜ (Datenfernübertragung). Dazu bietet die österreichische Sozialversicherung über ELDA einen Datenübermittlungsweg an. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die elektronische Datenübermittlung abzuwickeln. Näheres dazu erfahren Sie im BlogartikelELDA – das elektronische Daten­austausch­system.

Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung und Übermittlung Ihrer Abrechnungsdatenträger an die die Kassen?

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