Die Fusion der einzelnen Kassen und Versicherungsanstalten soll mit 1.1.2020 finalisiert werden und als neue Struktur Gültigkeit erlangen. Als Resultat der Kassenreform ist neben einer Leistungsharmonisierung für Versicherte (im Speziellen für die über 7 Mio GKK-Versicherten) auch eine Reduzierung des Verwaltungsapparates geplant. Eine schlankere und effizientere Verwaltung soll für Entlastungen des bestehenden Systems sorgen. Wie die Strukturen der neuen Verwaltungsgremien aufgebaut sind, wird nachstehend dargestellt.
Die Verwaltungsgremien für alle Sozialversicherungsträger werden in Zukunft Verwaltungsrat, Hauptversammlung und Landesstellenausschüsse heißen. Für jeden Sozialversicherungsträger sind zudem zwei Obleute vorgesehen.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat wird in Zukunft für die Geschäftsführung der jeweiligen Sozialversicherungsträger und deren Außenvertretung verantwortlich sein (Spitzengremium).
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist für Budgetbeschlüsse, die Satzung, die Krankenordnung und den Jahresabschluss verantwortlich.
Landesstellenausschüsse
Die Landesstellenausschüsse sind an Weisungen der Verwaltungsräte gebunden, können aber, im Falle der ÖGK-Landesstellen, beispielsweise bei gesamtvertraglichen Honorarvereinbarungen auf regionaler Ebene mitwirken.
Obleute
Für jeden Sozialversicherungsträger sind jeweils zwei Obleute vorgesehen, die die einzelnen Organisationen abwechselnd für ein halbes Jahr, über eine Zeitperiode von 5 Jahren leiten werden. Keine Rotation wird es voraussichtlich bei BVAEB und SVS geben.
Wie setzen sich die einzelnen Verwaltungsorgane in den jeweiligen Sozialversicherungsträgern genau zusammen? Hier ein Überblick!
Die AUVA wird künftig über 4 Landesstellen (Wien, Linz, Salzburg, Graz) verfügen. Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen bleiben auch im Eigentum der AUVA.
Bei der SVS wird es künftig getrennte Rechnungskreise (GSVG/FSVG bzw. BSVG) geben. Die Hauptversammlung kann jedoch den Beschluss über einen gemeinsamen Rechnungskreis fassen, wenn die beitrags- und leistungsrechtlichen Voraussetzungen dementsprechend geschaffen bzw. adaptiert werden.
Neben der Neubesetzung der einzelnen Gremien werden auch rund 48 Spitzenpositionen (Büroleiter, Generaldirektoren etc.) vakant und neu zu besetzen sein. Geplant sind Ausschreibungen für die Positionen der leitenden Angestellten. Fakt ist, dass einige Generaldirektorenposten erst kürzlich vertraglich verlängert wurden (so wurde z.B.: Andrea Hirschenberger’s Vertrag als Generaldirektorin der STGKK bis 2024 verlängert). In diese Verträge kann nicht so ohne weiteres eingegriffen werden.
Welche Positionen in den Verwaltungsgremien schon besetzt sind und wer diese innehaben wird, lesen sie im Artikel Kassenreform: Leitende Positionen in den Verwaltungsgremien.
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