Titelbild Änderung Gesundheitsversorgung

Änderungen bei Leistungen der ÖGK: Wichtige Anpassungen im Überblick

Das österreichische Gesundheitssystem steht durch demografischen Wandel, steigende Lebenserwartung und medizinischen Fortschritt unter wachsendem Druck. Während der Bedarf an Leistungen steigt, entwickeln sich die Einnahmen der Sozialversicherung weniger dynamisch.

Vor diesem Hintergrund hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mehrere Anpassungen beschlossen, um eine langfristig stabile und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Krankentransporte, Zahnversorgung und Krankengeld.

Für sämtliche Akteure im Gesundheitswesen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die wichtigsten Neuerungen. Nachstehend finden Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.

Krankentransport Symbol
Krankentransporte: Präzisere medizinische Voraussetzungen

Die Kostenübernahme von Krankentransporten wird künftig stärker an medizinische Kriterien gebunden sein. Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Ärztliche Transportanweisung
  • Nachvollziehbar begründete und dokumentierte Gehunfähigkeit

Nicht mehr ausreichend:

  • Organisatorische Gründe (z. B. fehlende öffentliche Verkehrsmittel)
  • Bedarf an Begleitpersonen bei grundsätzlich möglicher Selbstanreise

Unverändert übernommen werden Krankentransporte u. a. bei:

  • Chemo- und Strahlentherapien
  • Dialysebehandlungen
  • Notfall- und Rettungstransporten

Weiterhin möglich (nach Bewilligung):

  • Transporte bei Immundefizienz im Rahmen von Tumorbehandlungen
  • Transporte bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen

Zusätzlich:

Sekundärtransporte zwischen Krankenanstalten werden künftig nicht mehr über die Sozialversicherung abgerechnet, da diese bereits über die Krankenanstaltenfinanzierung gedeckt sind. Für Patientinnen und Patienten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Das Ziel ist eine effizientere Nutzung von Transportkapazitäten und Entlastung der Versorgung.

Die aktuellen Beschlüsse der ÖGK betreffen jedoch nicht nur den Bereich der Krankentransporte. Auch in der Zahnversorgung sowie bei einzelnen Geld- und Sachleistungen wurden bestehende Regelungen evaluiert und teilweise angepasst.

Zahn Symbol
Zahnversorgung: Sozial gestaffelt und gezielter gesteuert

Künftig wird etwa die Kostenbeteiligung beim unentbehrlichen Zahnersatz (z. B.: Kronen, Kunststoffprothesen) sozial gestaffelt gestaltet. Es gelten:

  • 20 % Selbstbehalt bei Rezeptgebührenbefreiung (unverändert)
  • 30 % Selbstbehalt für andere Versicherte (steigt moderat von bisher 25 % auf 30 %)

Kieferregulierungen:

  • Leichte Zahnfehlstellungen (IOTN 3a und 3f) werden nur noch in Ausnahmefällen übernommen, da sie meist nur geringfügige funktionelle Auswirkungen haben und oft primär ästhetischer Natur sind
  • Unverändert: volle Kostenübernahme für Zahnspangen bei schweren Fällen (IOTN 4 und 5) bei Kindern und Jugendlichen, sofern die Behandlung über Vertragspartner erfolgt

Strukturierung der Versorgung ab Mai 2026:

  • Grundsätzlich maximal zwei Zahnärzt:innen pro Quartal
  • Weitere Wechsel bleiben in begründeten Fällen möglich

Mit diesen Maßnahmen möchte die ÖGK innerhalb der Solidargemeinschaft nicht nur eine sozial ausgewogene Finanzierung sicherstellen, es sollen vor allem auch Versorgungsabläufe besser strukturiert, Ordinationen entlastet und langfristig Wartezeiten für Patientinnen und Patienten reduziert werden.

Neben Anpassungen bestimmter Leistungen in der Zahnversorgung wurden darüber hinaus auch einzelne Regelungen im Bereich der Geldleistungen überprüft und adaptiert.

Krankengeld Symbol
Krankengeld: Anpassungen bei Zuschlägen und Begutachtung

Das Krankengeld ist eine Leistung der ÖGK, die einen Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit teilweise kompensiert. Voraussetzung ist ein ärztlich bestätigter Krankenstand sowie ein aufrechter Pflichtversicherungsanspruch. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber:innen – in der Regel nach sechs bzw. zwölf Wochen – setzt das Krankengeld ein. Es beträgt etwa 50 bis 60 % des Bruttoentgelts und dient dazu, finanzielle Einbußen bei längeren Krankenständen abzufedern.

Folgende Anpassungen wurden beschlossen:

  • Bisheriger Familienzuschlag zum Krankengeld für bestimmte mitversicherte Angehörige entfällt künftig für neue Versicherungsfälle (Übergangsregelung bis April 2026)
  • Sonderzahlungszuschlag beim Kranken-, Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsgeld wird geringfügig von bisher 17 % auf 16,66 % angepasst
  • Zusätzliche ärztliche Begutachtung bei längeren Krankenständen (zwischen der 63. und 67. Woche) – mit dem Ziel, längere Krankheitsverläufe medizinisch eng zu begleiten und die weitere Versorgung bestmöglich zu planen
  • Maximale Bezugsdauer von bis zu 78 Wochen bleibt unverändert

Die ÖGK trägt – neben strukturellen Anpassungen – gleichzeitig auch dem medizinischen und technischen Fortschritt Rechnung und setzt verstärkt auf präventive Maßnahmen sowie moderne Versorgungskonzepte.

ÖGK: Prävention und moderne Versorgung im Fokus

Bei der aktuellen Leistungsanpassung der ÖGK stehen Prävention und technologische Entwicklung einmal mehr im Vordergrund. So wurde etwa in den Zahngesundheitszentren ein neues Modell zur professionellen Zahnreinigung und anschließenden Parodontaltherapie umgesetzt.

Weitere Schritte im Rahmen des aktuellen Maßnahmenpakets sind:

  • Kostenlose Zahnreinigung für Kinder und Jugendliche (10–18 Jahre) einmal jährlich und bei festsitzenden Zahnspangen zweimal jährlich möglich
  • Längere Nutzungsdauer von Hörgeräten – moderne Hörgeräte sind heute langlebiger, weshalb der reguläre Ersatz künftig grundsätzlich erst nach sechs statt bisher fünf Jahren vorgesehen ist (Ausnahmen bleiben weiterhin möglich – etwa wenn sich das Hörvermögen verändert oder ein Gerät beschädigt wird)

Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen kontinuierlich verändern.

Kassenabrechnung
Was bedeutet das für Gesundheitsdiensteanbieter und die Abrechnung?

Die Anpassungen der ÖGK wirken sich nicht nur auf den Leistungsumfang, sondern auch auf die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern aus.

Für Gesundheitsdiensteanbieter bedeutet das insbesondere:

  • strengere Voraussetzungen für die Kostenübernahme
  • höhere Anforderungen an die medizinische Begründung und Dokumentation
  • zunehmende Relevanz korrekter und vollständiger Abrechnungsunterlagen

Gerade im Bereich der Krankentransporte zeigt sich diese Entwicklung deutlich. Da künftig die Kostenübernahme noch stärker an eine klar nachvollziehbare medizinische Indikation gebunden ist, steigt auch das Risiko von Rückfragen oder Ablehnungen, wenn Angaben unvollständig oder nicht eindeutig dokumentiert sind.

Eine saubere und strukturierte Abrechnung wird damit zu einem entscheidenden Faktor, um Leistungen korrekt und vollständig mit der Kasse abrechnen zu können.

Als Partner im Gesundheitswesen unterstützt opta data Gesundheitsdiensteanbieter dabei, genau an dieser Schnittstelle anzusetzen: Wir sorgen dafür, dass erbrachte Leistungen korrekt, vollständig und regelkonform in die Abrechnung überführt werden.

Fazit: Ein Gesundheitssystem im Wandel

Die aktuellen Anpassungen verdeutlichen, wie komplex die Balance zwischen medizinischem Fortschritt, steigender Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und finanzieller Stabilität im solidarisch finanzierten Gesundheitssystem ist.

Nicht nur für Versicherte, sondern für alle Akteure im Gesundheitswesen wird es daher zunehmend wichtiger, regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu verstehen und Prozesse entsprechend anzupassen. Denn nur durch das Zusammenspiel aller Beteiligten kann eine hochwertige und langfristig stabile Gesundheitsversorgung gesichert werden.

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