Info Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

Verfügbarkeit der opta data Dienstleistung

Auf Basis der akuten Entwicklung des Coronavirus (COVID-19) und den aktuellsten Vorgaben der österreichischen Bundesregierung zu Verhaltensmaßnahmen im öffentlichen Raum, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit von opta data kommen kann.

Die Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen für unsere Kunden ist gesichert! So können Sie natürlich auch weiterhin Ihre Belege/Rezepte/Verordnungen zur Abrechnung zuschicken. Zur Risikominimierung bitten wir aktuell jedoch ausschließlich um postalische Einsendung.

Für Sie hat die aktuell vorherrschende Krisensituation heute keine Auswirkungen in Bezug auf unsere Servicequalität und Erreichbarkeit. Wir können für die Zukunft nicht ausschließen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit von opta data kommen kann.

Deshalb bitten wir Sie, Ihre Anliegen vorrangig schriftlich mitzuteilen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular auf unserer Website oder wenden Sie sich per Mail an kundenservice@optadata.at.  Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und bitten gleichzeitig um Verständnis für eventuelle Verzögerungen. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen.

Wir werden Sie weiterhin bestmöglich über Maßnahmen und Auswirkungen auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 Ihre opta data

ÖGK Stundungspakete

Beiträge für den Zeitraum Mai bis Juli 2020 wurden bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten seitens der ÖKG gestundet und konnten in Raten geleistet werden. Wie die ÖGK allerdings aktuell mitgeteilt hat, ist diese gesetzlich dazu verpflichtet, ab Oktober wieder mit ersten Einbringungsmaßnahmen (Mahnungen) zu starten.

Sollten Unternehmen aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage jedoch weiterhin Zahlungserleichterungen aufgrund von Liquiditätsproblemen benötigen, können diese für die Beitragszeiträume August, September und Oktober angefragt werden. Dazu muss möglichst rasch mit der jeweiligen regionalen Einhebungsstelle der ÖKG Kontakt aufgenommen werden.

ÖGK Skontoregelung außer Kraft

In einem Schreiben vom 30.11. hat die ÖGK mitgeteilt, dass bis auf Widerruf die in den bestehenden Verträgen festgelegten Skontoregelungen für die Zeit der COVID-19 Pandemie außer Kraft gesetzt werden. Zudem erfolgt die Durchführung der Zahlung seitens der ÖGK weiterhin sofort nach der Bearbeitung.

 Ihre Fragen – Unsere Antworten

COVID-19 („Corona-Virus“) stellt uns vor Fragen und Herausforderungen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und dass Sie uns mit vielen dieser Fragen kontaktiert haben. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen die wir kontinuierlich aktualisieren.

Häufig gestellte Fragen zu

Was ändert sich für mich durch die Umfirmierung?

An unserem Vertragsverhältnis ändert sich aufgrund der Umfirmierung nichts. Sie brauchen nicht aktiv werden. Unser hoher Anspruch an die Qualität unseres Kundenservice und an die Leistungen, die wir Ihnen bieten, bleibt wie gewohnt bestehen.

Muss ich in irgendeiner Form aktiv werden?

Nein, Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Hat die Umfirmierung Auswirkung auf bestehende Vereinbarungen oder Verträge?

An unserem Vertragsverhältnis ändert sich aufgrund der Umfirmierung nichts. Sie brauchen nicht aktiv werden.

Gibt es neue Kontaktdaten, z.B. E-Mail-Adressen?

Nein. Die Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.

Muss die Versandadresse für Belege geändert werden?

Die korrekte Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:

opta data Österreich GmbH
Salzburger Straße 205
4030 Linz

Habe ich neue Ansprechpartner?

Nein. Ihre bisherigen Ansprechpartner sind auch weiterhin für Sie da.

Hat sich mit der Umfirmierung die Bankverbindung geändert?

Nein, die Bankverbindung hat sich nicht geändert. Sie können die Ihnen bekannte Bankverbindung wie gewohnt nutzen.

Warum wir die OPTA-DATA Abrechnungsgesellschaft m.b.H. umbenannt?

Wir haben uns dazu entschieden, den Namen „OPTA-DATA Abrechnungsgesellschaft m.b.H.” in „opta data Österreich GmbH” zu ändern, da sich seit der Gründung unser Leistungsportfolio stetig weiterentwickelt hat. Der Name opta data Österreich GmbH spiegelt diese Entwicklung und unser neues Lösungsportfolio wider.

Werden die Kosten für COVID-19 Impffahrten von den KVT übernommen?

Lt. Rundschreiben der ÖGK werden die Transportkosten zu COVID-19 Impfungen im Wege der Vorleistung übernommen. Eine Direktverrechnung mit den KVT (ÖGK, BVAEB, SVS) ist allerdings nur im Rahmen der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen möglich. Können in einem Bundesland keine sonstigen Krankentransporte, sondern nur Transporte zu Chemo-, Strahlentherapie und Dialyse abgerechnet werden, ist auch eine Direktverrechnung der Impffahrten NICHT möglich. In diesem Fall (und unter Voraussetzung der Gehunfähgikeit) kann die Impffahrt durch den Patienten zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Auflistung, in welchen Bundesländern und mit welchen KVT die Direktverrechnung von Impffahrten möglich ist:

Bundesland ÖGK SVS BVAEB
Vorarlberg Ja Ja Ja
Oberösterreich Ja Ja Ja
Salzburg Nein Ja Ja
Steiermark Nein Ja Nein
Tirol Nein Ja Ja
Niederösterreich Nein Ja Ja
Burgendland Ja Ja Ja

 

Was muss ich tun, wenn ich mein Passwort zu oft falsch eingegeben habe und mein Account gesperrt wurde?

Melden Sie sich bitte telefonisch bei unserem Kundenservice. Dieser aktiviert Ihren Kundencenter-Account wieder für Sie.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Benutzernamen oder mein Passwort vergessen habe?

Kein Problem – wir können Ihnen helfen. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice. Dieser kontaktiert Sie persönlich, informiert Sie über Ihren Benutzernamen oder setzt ihr Kundencenter-Passwort für Sie zurück.

Wie erhalte ich meine Login-Daten?

Nachdem Sie Ihren Dienstleistungsvertrag mit opta data abgeschlossen haben, erhalten Sie eingeschrieben per Post Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Online-Kundencenter.

Gibt es seitens der ÖGK Ausnahmeregelungen für die Heilbehelfe- und Hilfsmittelabgabe?

Bewilligungspflicht
Für die Zeit der ausgerufenen Pandemie wird die Bewilligungspflicht für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis 1.500 € (inkl. MwSt.) ausgesetzt.

 

Dauerversorgungen – befristete Versorgungen
Um besonders gefährdete Patienten nicht dem erhöhten Risiko eines Besuches einer Ambulanz oder Arztpraxis auszusetzen, gelten befristete Verordnungen im Rahmen einer laufenden Versorgung wie z.B. Schlafapnoe, Sauerstoffversorgung bis auf Widerruf weiter. Es wird für die Dauer der Pandemie von der verpflichtenden Abgabe einer Weiterverordnung abgesehen.

 

Übermittlung des Verordnungsscheines
Die Verordnung für Heilbehelfe/Hilfsmittel kann vom Arzt auch per Fax oder mit Zustimmung des Patienten auch per e-Mail oder Fotoübermittlung via SMS an den abgebenden Betrieb gesendet werden. Abgaben, die basierend auf Mail oder Fax erfolgten, können ohne Originalverordnung nach geltenden Bestimmungen abgerechnet werden.

 

Postalische Zustellung
Um die Versorgung von Anspruchsberechtigten zu gewährleisten, unter Vermeidung despersönlichen Kundenkontakts, kann für die Zeit der Pandemie unter Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und Vereinbarungen eine postalische Zustellung vonHeilbehelfen und Hilfsmitteln auf Kosten des Vertragspartners erfolgen, sofern auf eine persönliche Anprobe (z.B. Orthopädische Maßschuhe, Maßeinlagen) verzichtet werden kann.

Gibt es seitens der BVAEB Ausnahmeregelungen für die Heilbehelfe- und Hilfsmittelabgabe?

Bewilligungspflicht
Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00 sind bewilligungsfrei. Das gilt sowohl für Versorgungen laut Tarif als auch außerhalb des Tarifes. Heilbehelfe und Hilfsmittel, deren Kosten EUR 1.500,00 übersteigen, müssen weiterhin bewilligt werden. Im Bereich der Dauerversorgung mit notwendigen Utensilien zur Heimbeatmung, deren Kosten EUR 1.500,00 übersteigen, reicht die Übermittlung eines Kostenvoranschlages zur Vorabbewilligung aus.

 

Dauerversorgung
In allen Bereichen der laufenden Dauerversorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln, (insb. Versorgung mit Schlafapnoe-Geräten, sowie mit Bilevel ST-Systemen zur augmentierenden Atemhilfe und/bzw. Cheyne-Stokes –Therapiegeräten (Compliance-Auswertungen werden vorläufig nicht angefordert), enterale und parenterale Ernährung, Wundversorgung, Inko-Versorgung (abl. und saug.), Tracheostoma- und Laryngektomieversorgung, Verbrauchsmaterialien im Bereich der Heimbeatmung) kann auf das Erfordernis der Beibringung einer Verordnung zu Bewilligung/Abrechnung verzichtet werden.

 

Übermittlung des Verordnungsscheins
In Bereichen, in denen eine fachärztliche Verordnung erforderlich ist, ist diese weiterhin beizubringen. Die Vorlage einer „Original-Verordnung“ im Zuge der Abrechnung ist nicht erforderlich. Die BVAEB akzeptiert auch elektronisch oder per Fax an die Vertragspartner übermittelte Verordnungen, die im Zuge der Abrechnung in Kopie vorgelegt werden.

 

Postalische Zustellung
Die BVAEB geht davon aus, dass Behelfe, die sinnvollerweise nur persönlich übernommen werden können (zB Orthesen- und Prothesenversorgung, orthopädische Schuhe etc.), erst nach Ostern durch die Anspruchsberechtigten abgeholt werden oder im Einzelfall ein Kundenkontakt unumgänglich ist. Hinsichtlich von zB Inkontinenzartikeln bestehen keine Bedenken, diese postalisch zu übermitteln, wobei diese Kosten zu Lasten des Vertragspartners gehen.

Gibt es seitens der ÖGK Ausnahmeregelungen für Transportunternehmen?

Ja. Für die Zeit der ausgerufenen Pandemie wird für alle Transportarten die derzeit bestehende Bewilligungspflicht, die Regelung in OÖ zu den Sammeltransporten und die Notwendigkeit von Behandlungsbestätigungen ausgesetzt. Diese Maßnahmen wurden seitens der ÖGK bis zum 30.06.2021 verlängert.

Weitere Infos zu den Maßnahmen der ÖGK finden Sie hier.

Gibt es seitens der ÖGK Ausnahmeregelungen für Ergotherapeuten?

Bewilligungspflicht
Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung fällt laut ÖGK bis auf Weiteres neben der Bewilligungspflicht der meisten Medikamente oder auch Heilbehelfe/Hilfsmittel (diese bis zu einer gewissen Höhe) nun auch jene für ergotherapeutische Leistungen.

Gibt es seitens der KFA Ausnahmeregelungen für Ergotherapeuten?

Telemedizinische Krankenbehandlung
Bis zum Ende der Gültigkeit des Covid 19-Maßnahmengesetzes ist bei bereits bestehenden Therapien und/oder bei fortlaufenden Therapien eine telemedizinische Krankenbehandlung möglich. Bei dringend notwendigen oder akut neurologischen Fällen (z.B.: bei Schlaganfallpatienten) ist vor Beginn der telemedizinischen Krankenbehandlung die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung erforderlich.
Das entsprechende Schreiben dazu finden Sie hier.

Welche Veranstaltungen / Messen sind aktuell verschoben?

Alle aktuellen Informationen rund um die Verschiebung von Messen und Veranstaltungen finden Sie hier.

Wie geht die opta data mit der aktuellen Situation um und stellt die Dienstleistung sicher?

Als maßgeblicher Akteur im österreichischen Gesundheitswesen steht opta data in der selbstverständlichen Verpflichtung, die Gesundheit von Kunden, Interessenten und Mitarbeitern zu schützen. Die aktuellen Entwicklungen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) werden kontinuierlich beobachtet. So haben wir einen Krisenstab eingerichtet, der sich täglich zu den aktuellen Themen und Fragestellungen bespricht und parallel an den aktuellen Herausforderungen rund um das Virus arbeitet. Der Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter steht dabei klar im Fokus. So informieren wir regelmäßig über die Situation und gültige Vorgaben. Darüber hinaus haben wir bereits vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten aufgestellt.

Aktuell gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf unsere Servicequalität und Erreichbarkeit. Wir können für die Zukunft nicht ausschließen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit der opta data Gruppe kommen kann. Wir bitten Sie daher Ihre Anliegen vorrangig schriftlich mitzuteilen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular auf unserer Website oder wenden Sie sich per Mail an kundenservice@optadata.at.  Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und bitten gleichzeitig um Verständnis für eventuelle Verzögerungen. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen.

Wie kann ich opta data bei Fragen am besten erreichen?

Für Sie hat die aktuell vorherrschende Krisensituation heute keine Auswirkungen in Bezug auf unsere Servicequalität und Erreichbarkeit. Wir können für die Zukunft nicht ausschließen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit kommen kann. Wir bitten Sie daher Ihre Anliegen vorrangig schriftlich mitzuteilen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular auf unserer Website oder wenden Sie sich per Mail an kundenservice@optadata.at.  Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und bitten gleichzeitig um Verständnis für eventuelle Verzögerungen. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen

Können Belege/Rezepte/Verordnungen weiterhin bei opta data eingereicht werden? Ist die Auszahlung meiner Einreichungen gesichert?

Die Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen für unsere Kunden ist gesichert! So können Sie natürlich auch weiterhin Ihre Belege/Rezepte/Verordnungen zur Abrechnung zuschicken. Um das Risiko zu minimieren, bitten wir aktuell ausschließlich um postalische Einsendung.

Sie interessieren sich für unsere Dienstleistungen und möchten diese aufgrund der aktuellen Lage in Anspruch nehmen?
Bitte kontaktieren Sie unser  Beratungsteam: Telefonisch unter 0732 380838-0 oder alternativ via E-Mail unter beratung@optadata.at Wir freuen uns, auf Ihre Anfrage.

Für wen ist AkuWinOffice geeignet?

AkuWinOffice, unser Warenwirtschaftssystem /ERP- Software unterstützt Hörakustiker mit ihrem modularen Aufbau darin, Arbeitsabläufe transparent darzustellen und einfacher zu gestalten.

Für wen ist odWebTV geeignet?

odWebTV ist ein Digital-Signage-System, das speziell Sanitätshäusern und Leistungserbringern aus den Bereichen Optik, Hörakustik, Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik, ebenso wie Bandagisten und  Praxen allgemein eine zeitgemäße und zielgruppenorientierte Form des Marketings bietet.

Was brauche ich, damit odWebTV einsatzfähig ist?

Die einzigen Voraussetzungen dafür sind ein Ausgabegerät (handelsüblicher Monitor oder Fernsehapparat), eine Internetverbindung und eine gültige odWebTV-Lizenz.

Können mehrere Bildschirme gleichzeitig mit odWebTV bespielt werden?

Sie können zeitgleich mehrere Bildschirme anschließen und mit Ihren individuellen Inhalten bespielen. Der geographische Standort Ihrer einzelnen Monitore ist unerheblich (bspw.: unterschiedliche Filialen) da es sich bei odWebTV um eine Cloud-Anwendung handelt und somit zentral von jedem Ort der Welt aus gesteuert werden kann.

Sind die Inhalte zur Präsentationserstellung gratis verfügbar?

Ja! Sobald Sie sich für die Nutzung von odWebTV entschieden haben, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Alle Inhalte sind sofort nutzbar und verursachen keinen weiteren finanziellen Aufwand. Sie können beliebig viele Folienvorlagen verwenden und haben die Möglichkeit sowohl eigene Bilder als auch jene aus dem fotolia-Bilderpool hochzuladen.
Die Bilder aus dem fotolia-Bilderpool sind direkt im System integriert und müssen nicht mehr mühsam im Internet gesucht und schließlich importiert werden, zudem sind sie völlig lizenzfrei und nicht durch ein Copyright urheberrechtlich geschützt.

Wie können Präsentationen erstellt werden?

Mit odWebTV benötigen Sie nur ganz wenige Klicks, um Ihre individuelle Präsentation zu erstellen. Aufgrund unserer zahlreichen Folienvorlagen ist es ein Kinderspiel, selbstständig Texte einzufügen und zu editieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre individuellen Bilder hochzuladen oder aus Millionen von Bildern im integrierten fotolia-Bilderpool zu wählen. Durch die unkomplizierte Handhabung und dem breitgefächerten Funktionsumfang unserer Software sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Für wen ist careplan geeignet?

careplan bietet ein professionelles, elektronisches Lösungsangebot für die Dokumentation und Organisation in der stationären Altenpflege sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Kann careplan von mehreren Nutzern gleichzeitig genutzt werden?

careplan kann ganz unkompliziert von mehreren Nutzern gleichzeitig verwendet werden. Es können beliebig viele Nutzer in der Datenbank registriert werden und je nach Arbeitsplatz auch zeitgleich im System arbeiten.

Für wen ist CareMan geeignet?

CareMan ist eine All-in-one-Lösung für ein erfolgreiches Fahrdienstmanagementsystem. Mit dieser Software werden sowohl private Fahr- und Rettungsdienste als auch zahlreiche Gliederungen großer Hilfsorganisationen unterstützt. CareMan bietet bei sämtlichen Aufgaben, die mit Einsatzabrechnung, Disposition, Routenoptimierung, mobiler Kommunikation, Fuhrparkverwaltung oder auch mit Dienstplanung und Qualitätsmanagement verbunden sind, eine effektive Unterstützung.

Für wen ist eva/3 viva geeignet?

opta data unterstützt mit eva/3 viva!, unserer individuellen und leistungsstarken Branchensoftware, Leistungserbringer aus dem Hilfsmittelbereich, insbesondere Sanitätshäuser, orthopädie-, reha- und medizintechnische Betriebe, sowie Orthopädieschuhtechniker.

Für wie viele Arbeitsplätze ist eva/3 viva! geeignet?

Beliebig viele!

opta data steht Ihnen dazu mit dem nötigen Knowhow zur Seite und hilft Ihnen bei der sicheren Vernetzung gleich mehrerer verschiedener Arbeitsplätze. Selbst das Vernetzen unterschiedlicher Filialen Ihres Betriebes ist kein Problem.

Ist eva/3 viva! individuell an mein Unternehmen anpassbar?

Ja! Jedes Unternehmen hat ganz individuelle Bedürfnisse und Anforderungen, deshalb war und ist es uns ein großes Anliegen, diesen Ansprüchen mit einer ebenso individuell-kombinierbaren Funktionspalette zu begegnen. Der modulare Aufbau unserer Software garantiert eine absolute Flexibilität und passt sich optimal an Ihren Betrieb an.

Wie funktioniert die Nutzung von eva/3 viva! in Kombination mit dem Abrechnungsservice von opta data?

Es besteht die Möglichkeit, ergänzend zur Nutzung der Software, die Abrechnung mit opta data als Dienstleister abzuwickeln. Hierfür gibt es eine Schnittstelle zur Software: opta data führt die Abrechnung mit den Kassen als Dienstleistung für Sie durch (Erfassung, Übermittlung der Datenträger und Auszahlung der Abrechnungssumme) und spielt Ihnen alle Abrechnungsdaten direkt in Ihr Softwareprogramm eva/3 viva! zurück, sodass Sie über alle Informationen direkt in Ihrer Software verfügen, ohne sie selbst erfassen zu müssen.

Kann die Statistik individuell nach meinen Bedürfnissen aufbereitet werden?

Selbstverständlich! opta data bereitet individuell angepasste und strukturierte CSV-Tabellen für Sie auf. Unsere übersichtlichen Auswertungen können als Basis für wichtige zukünftige geschäftliche Entscheidungen herangezogen werden.

Wie lange werden die Verordnungsscheine archiviert?

Es kann zwischen einer Archivierungsdauer von 6 Monaten und 10 Jahren gewählt werden.

Ihre Verordnungsscheine werden dabei von opta data eingescannt, in saubere und lesbare PDF-Dateien umgewandelt und schließlich für die gewünschte Dauer archiviert bzw. im Online Kundencenter zur Verfügung gestellt. Sie können via Online Kundencenter auf die gescannten Belege zugreifen.

Welche Varianten können gewählt werden?

Es kann zwischen dem Debitorenmanagement inkl. Verwaltung der offenen Posten und ohne Verwaltung der offenen Posten durch opta data unterschieden werden.

Bei der Verwaltung der offenen Posten verfasst opta data bis zu drei Schreiben an den Schuldner (Rechnung, 1. Mahnung, 2. Mahnung). Die Zahlungen der Schuldner erfolgen direkt an opta data. Monatlich erhalten Sie die bei opta data eingegangenen Beträge und eine Übersicht über die offenen Posten.

Bei der Verwaltung ohne offene Posten verfasst opta data ein Schreiben (z.B. eine Selbstbehaltsrechnung). Die Zahlungen der Schuldner erfolgen in diesem Fall direkt an Sie.

Wie gestaltet sich die Kommunikation zwischen opta data und meinen Kunden?

Sachlich, konsequent, energisch und nachdrücklich. opta data übernimmt für Sie die sehr oft unangenehme Aufgabe offene Posten/Rechnungen einzufordern. Wir bewahren Sie davor, das zuweilen sehr sensible Kundenverhältnis zu belasten und verhelfen Ihnen zu Ihrem rechtmäßigen Geld. Die Kommunikation findet in schriftlicher Form statt, wobei opta data als Bindeglied zwischen Ihnen und Ihren Kunden fungiert.

Rechnet opta data mit allen österreichischen Kassen ab?

Ja! opta data erstellt für ausnahmslos jeden österreichischen Sozialversicherungsträger die Abrechnung samt elektronischem Datensatz nach deren Vorschriften bzw. nach den Spezialvereinbarungen und –tarifen, die von den Kunden mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger getroffen werden.

Muss in regelmäßigen Abständen abgerechnet werden?

Nein! Wenn nicht anders von der jeweiligen Kasse verlangt haben Sie die freie Wahl, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Abrechnungsbelege an opta data senden, um Ihre Abrechnungen durchführen zu lassen. Sollten Sie beispielsweise in einem Monat keine Abrechnungsbelege an opta data einsenden, entstehen Ihnen auch keine Kosten!

Was genau beinhalten die Abrechnungsunterlagen?

Nach erfolgter Abrechnung stehen Ihnen alle relevanten Abrechnungsunterlagen in ihrem Online-Kundencenter zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Abrechnungsunterlagen beinhalten einerseits die Kassenabrechnung und die Summenabrechnung und andererseits die Honorarrechnung. Es werden somit alle finanziellen Bewegungen – Eingänge und Aufwendungen – auf einen Blick ersichtlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Belege durch opta data?

Die Bearbeitung der eingesandten Verordnungen erfolgt spätestens innerhalb von 10 Werktagen (Montag – Freitag sofern kein gesetzlicher Feiertag) nach Eingang der Belege bei opta data. Wird eine Vorfinanzierung durch opta data gewählt, erfolgt die Abrechnung bis max. einen Tag vor der gewählten Auszahlung.

Sind meine Abrechnungsbelege am Postweg versichert?

Ja! Werden die Abrechnungsbelege per Einschreiben an opta data gesendet, so sind diese auf sämtlichen Transportwegen versichert. Insbesondere auf den einzelnen Transportwegen von Ihnen zu opta data, bei der Lagerung in den Räumen von opta data und beim Transport von opta data zu den Kostenträgern. Eingeschriebene Briefe sind bis zu einem Wert von 20.451€ versichert. Pakete die via Paketdienst gesendet werden, sind bis zu einem Wert von 766.937€ versichert.

Was ist eine Vertragspartnernummer (VPNR)?

Die Vertragspartnernummer ist die eindeutige Identifikation eines Vertragspartners!
Sobald Sie einen Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger eingegangen sind wird Ihnen vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine VPNR zugewiesen. Die Vertragspartnernummer ist numerisch, 6-stellig, wobei die 6. Stelle eine Prüfziffer ist, die die Richtigkeit der Vertragspartnernummer gewährleistet.

Wann kann ich mit opta data abrechnen?

Sobald ein gültiger Vertrag mit der Kasse besteht kann ein Vertragsverhältnis mit opta data abgeschlossen und unser Abrechnungsservice in Anspruch genommen werden.

Was ist Elda?

ELDA ist ein System für den elektronischen Datenaustausch zwischen Leistungserbringern des Gesundheitswesens (Vertragspartnern) und den österreichischen Sozialversicherungsträgern. Es stellt die Verbindung zum elektronischen Datensammelsystem der österreichischen Sozialversicherungsträger her. Das System ermöglicht sowohl eine, den Datenschutzrichtlinien entsprechende, sichere, einheitliche und transparente Anlieferung der Abrechnungsdatenbestände seitens der Leistungserbringer als auch mögliche Datenrücklieferungen auf Sozialversicherungsträgerseite.

Welche Datenträgerformate gibt es?

In Österreich gibt es prinzipiell fünf relevante Datenträgerformate:

  • DVP (für Therapeuten)
  • DKT ( für Krankentransport)
  • DHH (für Heilbehelfe/Hilfsmittel)
  • ERB (e-Rechnung an den Bund)
  • EDIKUR (für Kur- und Rehabilitationseinrichtungen)

Was passiert, wenn ich meinen Vertrag mit den Kassen niederlege?

Besteht ein aufrechter Vertrag mit opta data, sollte die Niederlegung des Kassenvertrages weiterkommuniziert werden. opta data rechnet ausschließlich mit Kunden ab, die in einem gültigen Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Sozialversicherungsträgern stehen.

Hinweis: Überprüfen Sie bitte im Vorfeld immer, ob Sie einen aktiven Vertrag mit den entsprechenden Kassen haben. Ohne Kassenvertrag und VPNR sind uns die Hände gebunden und wir können Sie leider nicht bei der  Abwicklung Ihrer Abrechnungen unterstützen.

Wir werden Sie weiterhin bestmöglich über Maßnahmen und Auswirkungen auf dem Laufenden halten und diese FAQ kontinuierlich aktualisieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

Ihr opta data Team