Neuausrichtung

Änderungen für BVAEB-Abrechnungen ab 2022

Ende November hat die BVAEB ihre Vertragspartner über wichtige Änderungen zur Verrechnung von Leistungen, die nach dem 31.12.2021 erbracht werden, informiert. Aufgrund der Neustrukturierung der Innenorganisation des Krankenversicherungsträgers seit der Kassenfusion Anfang 2020, steht nun die Anpassung der Administration im Fokus. Damit Sie keine relevanten Informationen verpassen, haben wir die wichtigsten Inhalte aus dem Schreiben der BVAEB für Sie zusammengefasst.

Vertragliche Verrechnung von Leistungen

Geplante Maßnahmen im Bereich der Abrechnung

Es ist nur noch eine BVAEB-Abrechnung unter dem Trägercode 07 zu erstellen; eine Aufteilung auf die ehemals zuständigen Träger (BVA bzw. VAEB oder BVAEB-EB bzw. BVAEB-OEB) ist nicht mehr erforderlich.

Die Änderungen gelten für alle Leistungen, die nach dem 31.12.2021 erbracht werden. Nachverrechnungen, die ab 1.1.2022 entstehen, dürfen ebenfalls bereits nach dem neuen Schema abgerechnet werden.

Operative Abwicklung der BVAEB-Abrechnung

1) Postalische Übermittlung der Abrechnungsunterlagen

Die operative Abwicklung der Abrechnung von Leistungen wird voraussichtlich ab 1.2.2022 exklusiv der Landesstelle für Wien, NÖ, und Bgld. der BVAEB übertragen. Die Agenden der Stammdatenverwaltung betreut weiterhin die bislang örtlich zuständige Landesstelle.

Vertragspartner, die Beilagen zur Abrechnung allenfalls in Papier beizuschließen haben, werden ersucht, diese hinkünftig an untenstehende Adresse  zu senden. Anfragen zum Zusammenhang mit der Abrechnung sind daher ausschließlich an folgende Kontaktdaten zu richten:

Service-Hotline: 050405-23444,
Mo-Do von 07:00 bis 16:00, Fr 07:00 – 14:00 Uhr

E-Mail: abrechnung.hbhi@bvaeb.at
Postalisch: BVAEB LW04, Josefstädter Straße 80, 1080 Wien

2) Elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten (ELDA-Datenträger)

Für bundesweit vertretene Unternehmen entfällt die Trennung der Abrechnung nach Bundesländern; die Abrechnung wird nur über den Hauptsitz des Unternehmens abgewickelt. Im Datenfeld BLLE muss dieses daher gemeldet werden (findet sich in Satzart 00 und 001 und muss in beiden Fällen identisch sein.)

Eine allenfalls notwendige Trennung nach Fachgebieten muss weiterhin erfolgen.

Die Trägercodes ändern sich nicht. Eine e-card-Steckung erfolgt bei ehemaligen BVA-Versicherten weiterhin mit dem Trägercode 07 und bei ehemaligen VAEB-Versicherten mit dem Trägercode 05. Dies hat auf die gemeinsame Abrechnung keine Auswirkung.

 

3) Anweisungen an Leistungserbringer

Wurden bisher, bedingt durch die getrennten Anweisungen, unterschiedliche Konten bedient und besteht auch weiterhin der Wunsch nach einer Aufteilung der Anweisung, ersucht die BVAEB um schriftliche Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Landesstelle (Stammdatenverwaltung) bis spätestens 15.12.2021. Andernfalls erfolgt eine Anweisung auf das ehemals der BVA bekanntgemachte Konto. Jene Vertragspartner:innen, bei denen Exekution oder Zession bekannt ist, werden explizit auf diesen Umstand hingewiesen.

Honoraranweisungen werden nur dann durchgeführt, wenn eine Bankverbindung angegeben wurde. Vertragspartner, die der ehemaligen BVA kein Bankkonto bekannt gegeben haben, werden um Bekanntgabe der entsprechenden Daten an die jeweils zuständige Landesstelle (Stammdatenverwaltung) spätestens bis  zum 15.12.2021 ersucht.

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Mag. Sandra Tanyi von der BVAEB unter der Telefonnummer 050405-20434 gerne zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können per Post oder über vertragswesen.kv@bvaeb.at erfolgen.

Selbstverständlich steht ihnen Dominik Bamberger, Kundenservice-Mitarbeiter der opta data, ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung.

Dominik Bamberger

Mein persönlicher Ansprechpartner

Dominik Bamberger

kundenservice@optadata.at
+43 732 38 08 38 - 0